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  Rundbrief Nummer 96  
San Francisco, den 05.03.2012


Abbildung [1]: Der Abschleppwagen nimmt ein falsch geparktes Auto mit. Foto: C4Chaos

Michael Wir leben in einer Stadt, in der gnadenlos um Parkplätze gekämpft wird. Eine Parklücke sehe ich schon aus 500 Metern Entfernung. Mit den Jahren merkt man sofort, dass ein Fußgänger nicht nur einfach so dahinschlendert, sondern auf ein geparktes Auto zugeht, und man steigt reifenquietschend in die Eisen, wendet eventuell blitzschnell, und setzt sich mit eingeschaltetem Blinker sofort dahinter, bis der andere wegfährt und man selbst in die Parklücke einmanövrieren kann. Ich parke auf engstem Raum, auf bis zu 30% steilen Straßen, in Einbahnstraßen auch gerne links, und notfalls sogar direkt vor schlafenden Pennern oder einem Wohnprojekt im sozialen Brennbereich. Immer wenn wir im Urlaub mit einem Mietauto in einer Stadt herumfahren, in der weniger brutal gekämpft wird, tun mir die anderen Parkplatzsucher schon beinahe leid, wenn sie den Kürzeren ziehen, weil ich mein Großstadtrepertoire durchziehe. Nur vor New Yorkern habe ich Respekt, seit ich das Video eines Superparkers gesehen habe.

Zurück zum oben erwähnten Parkbüchlein: Der Autor beschreibt auch noch die irrsten Parktricks, wie zum Beispiel den, dass man so lange parken darf wie man will, falls das nächste die Parkdauer begrenzende Straßenschild weiter als 100 Fuß vom geparkten Auto weg ist. Der Autor fährt nach eigenen Angaben nie ohne Rollmaßband im Handschuhfach und hat in verschiedenen Stadtvierteln eine Reihe dieser güldenen Parkplätze entdeckt. Dort parkt er, falls er länger als eine Woche in Urlaub fährt. Die schon einmal besprochene 72-Stunden-Regel (Rundbrief 03/2009) verfolgt das Strafzettelministerium nämlich nur, falls sich ein Anwohner beschwert.

Abbildung [2]: Der Outdoorladen REI droht damit, das Auto abzuschleppen, falls man zu einem anderen Laden geht.

Oder wusstet ihr, dass ein Supermarkt erst nach einer Stunde den Abschlepper rufen darf, wenn jemand verbotenerweise auf dem Privatparkplatz parkt? Laut Parkparagraph 22953 des "California Vehicle Code" (CVC) muss der Supermarktparkplatzwächter erst eine Stunde warten, auch wenn er vor Wut platzt. Diese Regel eröffnet völlig neue Möglichkeiten des sogenannten "Walk-Off", einer Großstadttechnik, bei der man vor einem Laden parkt und sich dann von dannen schleicht, um irgendwo anders einzukaufen. Allerdings darf man nicht auf einem Behindertenparkplatz parken oder einen Hydranten blockieren, sonst kommt der Schlepper unverzüglich.

Abbildung [3]: In der Tiefgarage des Einkaufszentrums an der 17th Street verbietet ebenfalls sogenannte "Walk-Offs".

Das Buch erklärt auch die weißen, gelben, grünen und roten Randsteinfarben, welche selbst Einheimische in San Francisco oft nicht zu deuten wissen und deshalb sogar kostenlose Parkplätze in sonst völlig zugeparkten Hipstervierteln ausschlagen! Ist der Randstein rot, darf man dort nicht parken.

Abbildung [4]: Der grüne Randstein weist eine Zone vor einem Geschäft aus, vor dem man zwischen 9 und 18 Uhr nur 10 Minuten parken darf.

Ist er gelb, handelt es sich um eine Ladezone und ein Aufdruck gibt an, von wann bis wann der Parkplatz für Warenlieferungen reserviert ist. Außerhalb dieser Ladezeiten und meistens auch am Sonntag darf man dort oft unbeschränkt parken! Grüne Randsteine weisen auf Kurzparkzonen hin, zum Beispiel vor einem Tante-Emma-Laden, wo Fahrzeuge, entsprechend dem gelben Aufdruck, schnell 10 Minuten parken dürfen, um Besorgungen zu erledigen (Abbildung 4). Weiß angemalte Randsteine reservieren eine Parklücke zum Abladen von Leuten, zum Beispiel vor Nachtclubs. Auch sie weisen mit einem Aufdruck auf die Gültigkeitsdauer der Einschränkung hin, vor Nachtclubs kann man nachmittags oft herrlich parken!

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Letzte Änderung: 04-Nov-2012