26.05.2000   Deutsch English

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Rundbrief
  Rundbrief Nummer 21  
San Francisco, den 26.05.2000
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Rundbrief


Meine lieben Schulkinder,

(Michael) heute haben wir Sonderstudienrat Michael zu Gast, der ausnahmsweise die Geschichtsstunde halten wird. Ruhe! Schhhh! Ja, sag' einmal ... Bande! Euch schick' ich alle zum Direktor! Na also! Keine Faxen, sonst teil' ich Verweise aus! Euch werd' ich helfen!

"Guten Morgen, liebe Kinder!" "Guten Morgen, Herr Sonderstudienrat!" "Hehehe ... na, ihr Lieben, heute werden wir der Frage nachgehen, was den kalifornischen Städten San Francisco, San Diego, San Mateo, San Carlos, Santa Clara, San Jose, San Rafael, San Miguel, San Antonio und Santa Barbara gemeinsam ist. Na, was fällt auf? Ja, du da, mit den langen Haaren in der letzten Bank! Lange Haare kurzer Verstand heißt es ja! Ja? Ja? Ach, vergebens ... nun, liebe Kinder, das sind alles Namen von Religionsfiguren: Sankt Anton, Sankt Josef, Sankt Karli, you get the picture, wie der Amerikaner sagt.

Die Geschichte Kaliforniens

Abbildung [2]: Die Missionen entlang der kalifornischen Küste

(Michael) Und das kam alles um 1600, als die Spanier sich in Schiffe setzten, um die Welt zu erobern. Sie segelten herum und kamen auf die Idee, sich auf dem amerikanischen Kontinent niederzulassen. Um 1700 hatte es ihnen Mexiko angetan, den Westküstenstreifen dort nannten sie "Baja California" ("Bacha Kalifornia" gesprochen), das "Untere Kalifornien". Dann, etwa um 1770, kamen die nördlicheren Gebiete dran, unter anderem das heutige Kalifornien, das die Damen und Herren Spanier "Alta California" (oberes Kalifornien) nannten. Von San Diego bis hoch nach San Francisco errichteten sie an jeder Ecke Missionen, um die Indianer zu konvertieren. Glaubt es oder nicht: Wo wir heute in San Francisco wohnen, waren vor 250 Jahren noch die Ohlone-Indianer zuhause. Sie ernährten sich von Beeren, Seetang und Fischen, wenn ich dem Geschichtsbuch, das ich neulich gekauft habe, glauben darf. Ein gescheiter Hamburger wäre mir ehrlich gesagt lieber. Und hin und wieder gab es bei ihnen Gänse, die, wie wiederum das Buch behauptet, in der Ohlone-Sprache "Laklak" hießen.

Alle diese Missionen, denen meist ein sogenanntes "Presidio", eine Art Kaserne für die spanischen Soldaten, angeschlossen war, verband eine Straße, die "El Camino Real" (Die Straße des Königs) hieß: Der El Camino Real begann nördlich von San Francisco, ging durch die Stadt durch, und zieht sich heute noch unter seinem ursprünglichen Namen weiter südlich durch die kleinen Ortschaften des Silicon Valley und geht über Los Angeles und San Diego bis runter zur heutigen mexikanischen Grenze. Wenn man also viel Zeit und kein Problem damit hat, an jeder Ampel anzuhalten, kann man von San Francisco bis zur mexikanischen Grenze auf dem ehemaligen El Camino Real fahren. Kalifornien gehörte ja damals noch zu Mexiko, erst 1848 schnappten sich die USA im Mexiko-Krieg das Land und gaben es nimmer her. Deswegen gibt es hier auch heute noch haufenweise Straßen mit spanischen Namen, zum Beispiel die "Alameda de las Pulgas", was soviel wie "Straße der Fliegen" heißt, wo die Kühe und Schafe und, was des Viehzeugs mehr war, getrieben wurden. In der Tat befuhr ich diese Straße täglich mit meinem Fahrrad in San Mateo, als ich noch nicht bei Netscape in Mountain View war.

So, das war's aus der heiteren Welt des Silicon Valley, liebe Kinder! Gehabt's euch wohl, habe die Ehre!" "Auf Wiedersehen, Herr Sonderstudienrat!" "Hehehe ..."

Abbildung [3]: Auf dem Weg nach Santa Barbara

Abbildung [4]: Missionskirche mit Malerei in Santa Barbara

Sicher haben wir schon einmal erzählt, dass es hier Sitte ist, am Restauranteingang zu warten, bis der Kellner einem einen Platz zuweist -- "Wait to be seated" heißt das. Man sitzt niemals mit einer anderen Partei am Tisch, der Herr Amerikaner hat's gerne eigen. Das führt freilich dazu, dass sich, besonders in den frühen Abendstunden, vor dem Eingang der Restaurants längere Schlangen von Essenswilligen bilden und man wartet auch gerne mal eine halbe Stunde, bis man drankommt. Meistens gibt es eine Warteliste, auf die man (mit Vornamen!) eingetragen wird und wenn dann der Kellner "Mike! Party of two!" (Tisch für zwei!) schreit, darf man zum zugewiesenen Tisch schreiten und endlich essen.

Nun bleibt natürlich die Entwicklung nicht stehen, und die neumodischen Restaurants geben sich fortschrittlich: Man erhält einen kleinen "Beeper", ein kleines, etwa 3 mal 4 Zentimeter großes Gerät, das wie ein Funktelefon Signale empfängt und Alarm auslöst, wenn der Tisch frei wird. In einem ziemlich stark besuchten Fischrestaurant in Santa Barbara sagte man uns, es dauere etwa 20 Minuten bis ein Tisch freiwürde und gegen die Abgabe des Autoschlüssels wurde uns ein Beeper überreicht.

Abbildung [5]: Ohne Autoschlüssel, aber mit Beeper

Wir nutzten die Gelegenheit, am Strand entlang zu laufen, nicht wissend, dass der Beeper nur eine Reichweite von etwa 100 Metern hatte. Als wir nach einiger Zeit wieder zurück zum Restaurant kehrten, fing der Beeper an zu brummen und wir gingen schnell die Treppe hinauf, um unseren Tisch in Beschlag zu nehmen. Die Kellnerin aber sagte, wir seien zu spät dran, mehrmals sei Alarm ausgelöst worden, ohne dass wir aufgetaucht wären und jetzt sei unser Tisch an jemand anders vergeben worden. Wir tobten! Schließlich bekamen wir doch einen Tisch in dem rappelvollen Laden, nochmal Glück gehabt. Ich aß gegrillten Haifisch, war sehr lecker. Der Laden ist zu empfehlen: "Brophy Brothers" in Santa Barbara. Geht aber mit dem Beeper nicht zu weit weg, wenn ihr einen Tisch wollt!

Mindestlohn und Sweatshops

(Michael) In Santa Barbara begab es sich auch, dass wir von Demonstranten einen Zettel in die Hand gedrückt bekamen: Der Klamottenladen GAP, eine sehr bekannte Kleiderkette in den USA, wurde beschuldigt, Leute unter unzumutbaren Bedingungen zu beschäftigen. Der Titel des Flugblatts war "GAP behandelt Arbeiter wie Sklaven". Die Demonstranten sagten, der GAP beschäftige auf einer Insel im Pazifik namens "Saipan", die angeblich zu den USA gehört, asiatische Frauen, die unter harschen Bedingungen (12 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche) die Kleider des Klamottenriesen zusammennähen. Ich habe keine Ahnung, ob das wahr ist, ich fand's nur interessant, weil in den USA die Gewerkschaften keinerlei Macht haben. Wenn die Gewerkschaft in dem Paketversanddienst UPS einmal in 10 Jahren einen Streik organisiert (wie vor ein paar Jahren passiert), gilt das schon als Sensation. Ein Gesetz schreibt allerdings vor, dass der Arbeitgeber mindestens einen Lohn von $5.15 pro Stunde zahlen muss. So ziemlich alles andere ist aber freiwillig: Zur Krankenversicherung schießen die meisten Arbeitgeber nur bei den besseren Jobs Geld zu. Angelika kannte mal einen, der arbeitete bei einer der großen Autovermietungen. Er berichtete, dass die Leute, die die zurückkommenden Wagen entgegennehmen oder waschen, keine Krankenversicherung von der Firma spendiert kriegen. Steigt man aber auf der Karriereleiter weiter nach oben und bedient Kunden am Schalter, zahlt die Firma dem Angestellten als besonderen Bonus die Beiträge. Die Geschichte mit dem Flugblatt wollte ich nur loswerden, weil man sich im GAP in San Francisco immer vorkommt wie in München am Stachus: Lauter deutsche Touristen. Würde mich nicht wundern, wenn die bald deutschsprechende Verkäufer einstellen würden. Die müssten dann aber einen extra Kurs im Unfreundlichsein absolvieren, sich den ganzen Tag mit Kollegen unterhalten und genervt reagieren, falls man ihre Konversation unterbricht, weil man seine Hosengröße nicht findet. Man muss den Leuten ihre gewohnte Umgebung bieten!

Abbildung [6]: Proteste gegen GAP (1)

Abbildung [7]: Proteste gegen GAP (2)

Falls ihr übrigens einmal eine Frage habt wie die obige ("Was ist der Mindestlohn in den USA?"), kann ich euch den virtuellen Butler Jeeves auf dem Internet empfehlen: Geht nach http://ask.com und tippt in das Suchfeld "What's the minimum wage?" ein -- schon zeigt euch der hilfsbereite Diener den Weg zur Antwort. Echt nicht schlecht, das Teil, ich suche auch öfter dort und finde meistens, was ich suche.

WebVan -- der Lebensmittellieferdienst

Abbildung [8]: Der WebVan in Aktion

(Michael) Und wieder was Neues vom Internet gibt's: Da Lebensmittel einkaufen nicht gerade zu den interessantesten Tätigkeiten gehört, auch wenn die Läden Tag und Nacht und werktags und am Wochenende aufhaben, gibt's jetzt einen neuen Service, damit der Kühlschrank nicht leer wird: Der WebVan, der Internet-Lieferwagen bringt einem die Lebensmittel direkt in die Wohnung. Das geht so: Auf der Internetseite webvan.com kann man die Sachen auswählen, da gibt's mehr Auswahl als selbst im größten Supermarkt. Ich persönlich messe ja die Größe eines Supermarktes hier immer über den von mir erfundenen Milch-Index: Wieviele verschiedene Sorten Milch gibt es? Nicht etwa Milchprodukte wie Joghurt und Hüttenkäse, sondern ganz normale Milch in Flaschen oder Milchtüten. In Deutschland gibt's vielleicht 5. Hier in den USA sind's immer 10-15. Und beim WebVan, ich hab's nachgezählt: 28.

Abbildung [9]: Ein Dutzend der 28 verschiedenen Sorten Milch, die es auf webvan.com gibt.

Und das Beste ist, dass die Sachen trotz Anlieferung billiger sind als im Supermarkt. Nachdem man seine Sachen auf der Webseite angeklickt hat, geht man -- immer noch auf dem Internet -- zur Kasse und bestimmt, wann die Waren geliefert werden, üblicherweise am nächsten Tag. Man kann ein halbstündiges Zeitfenster zwischen sieben Uhr morgens und 20 Uhr abends auswählen (zum Beispiel 19:30 - 20:00 abends), an dem der WebVan-Bursche mit seinem Lieferwagen vorbeikommt, die Sachen hochträgt und auf dem Küchentisch ausbreitet. So macht Einkaufen Spaß! (Anmerkung der Redaktion: Der WebVan ging im Jahr 2001 wie so viele junge Betriebe im Internetsektor pleite).

Volkszählung

(Michael) Und eine Volkszählung gab's neulich: Dem Amerikaner ist ja das Einwohnermeldeamt fremd wie dem Deutschen das Freundlichsein. Deswegen hat zum Beispiel die Stadt San Francisco keine Ahnung, wieviele Leute gerade in ihr wohnen. Zieht man um, meldet man sich nirgendwo an oder um -- man zieht einfach um, woher und wohin, das geht niemanden etwas an. Nun will die Stadt natürlich wissen, wieviele Schulen sie bauen muss und welche Straßenbahnlinien und wieviel Geld deshalb in die einzelnen Stadtteile fließen muss -- und hierzu ist sie auf Bevölkerungsdaten angewiesen. Deshalb verteilt die Regierung alle 10 Jahre Fragebögen, die man ausfüllen muss, und nicht nur in San Francisco: Bis zu den Eskimos im hohen Norden Alaskas dringen die Volkszähler vor und registrieren jedes Iglu, wie neulich in der Süddeutschen Zeitung zu lesen war.

Ich erinnere mich noch an die Volkszählung in Deutschland. Es muss wohl in den achtziger Jahren gewesen sein. Alle regten sich maßlos auf -- aber gegen diese hier war die damals direkt harmlos. Zwar werden die Daten so anonymisiert, also so statistisch aufbereitet, dass kein Rückschluss mehr auf den betroffenen Einzelhaushalt möglich ist, aber die Fragen waren für uns recht schockierend: Da musste man nicht nur ankreuzen, wieviele Personen im Haushalt wohnen, sondern auch ihre ethnische Abstammung angeben: Schwarze oder weiße Hautfarbe, Latino, Asiate oder Indianer. Das ist deswegen ungewöhnlich, weil sonst großen Wert auf "politisch korrekten" (PC, politically correct) Umgang gelegt wird, also niemand wegen seiner Hautfarbe oder Abstammung benachteiligt werden darf. Einem Bewerbungsschreiben an eine hiesige Firma darf zum Beispiel kein Passfoto beiliegen. Ein Arbeitgeber darf die Entscheidung, einen Kandidaten vorzuladen, nicht von dessen ethnischer Abstammung abhängig machen. In einem Vorstellungsgespräch darf man nicht einmal fragen, aus welchem Land der Kandidat kommt, das wäre illegal.

Abbildung [10]: Der Fragebogen zur Volkszählung 2000

Angelika füllte jedenfalls den Bogen ohne Murren aus und schickte ihn zurück. Wenn man das nämlich nicht täte, so drohte das Begleitschreiben, würde einem eine Mahnung zugeschickt und ein Beauftrager käme vorbei, den dann hoffentlich ausgefüllten Bogen abzuholen. Wer auch das nicht täte, bei dem kreuzte nach Ablauf einer Frist ein Beauftragter auf, der einem beim Ausfüllen "unterstützte". Die Abbildung oben zeigt den Zensus-Bogen -- wie immer sind die Internetbenutzer im Vorteil, die können das Bild nämlich bis zur Lesbarkeit vergrößern, indem sie mit der Maus draufklicken. Traditionelle Briefempfänger vergrößern das Bild, indem sie den Rundbrief drei Wochen in Kerosin einweichen und dann langsam mit einem Hosenspanner auseinanderziehen.

Friseure in den USA

(Michael) Und noch eine Geschichte, die so wirr ist, dass sie kaum zu glauben ist: Jeder, der schon mal in Amerika war, weiß, dass es sehr schwierig ist, einen Frisör zu finden, der auch wirklich in der Lage ist, Haare zu schneiden. In Amerika gibt es ja kein direktes "Handwerk", hier kann sich jeder Frisör nennen, dem es danach beliebt. Nicht so wie in München, wo in der Friedenheimer Straße ein Meister seines Fachs die Schere schwang: Meister "Pablo" bei "Design in Hair" -- wohl auf der ganzen Welt -- jawohl, Welt! -- unerreicht. Ich war erst ein paar Wochen in San Francisco, da lechzte mein Kopf nach einem Haarschnitt und ich ging nichtsahnend in einen x-beliebigen Frisörladen in der 24sten Straße bei uns um die Ecke. Nach den ersten 10 Sekunden auf dem Stuhl wurde mir klar, dass der Kerl, der mir die Haare schnitt, keine Ahnung davon hatte. Es kostete mich fast ein halbes Jahr an Enttäuschungen, bis ich, von Frisörsalon zu Frisörsalon irrend, schließlich durch Zufall im italienischen Viertel von San Francisco einen Herrn fand, der die Kunst des Haareschneidens beherrschte. Da ich damals im italienischen Viertel (genannt: North Beach) arbeitete, war das sehr praktisch, ich ging einfach in der Mittagspause kurz zum Haareschneiden. Dann arbeitete ich plötzlich in San Mateo und schließlich in Mountain View, wollte aber weiterhin in den Genuss eines guten Haarschnitts kommen -- so fuhr ich halt alle sechs Wochen samstags eine halbe Stunde quer durch die Stadt nach North Beach, um mein Haar dort gekonnt kürzen zu lassen. Aber, oh weh -- eines Samstags hing in dem Laden ein Schild, das mitteilte, dass der Herr am Wochenende an einem Ort namens "SF Hairport" arbeitete. Grummelnd fuhr ich heim.

Nun begab es sich, dass wir am darauffolgenden Sonntag am Flughafen von San Francisco verweilten, denn die Schünkes, Angelikas Eltern, wollten nach einem Besuch den Rückflug in die Heimat antreten. Ich schlenderte an einem dieser Flughafenfrisörsalons vorbei, lugte zufällig hinein -- und konnte es nicht fassen: Das saß mein Frisör aus North Beach! Ich stürmte natürlich sofort in den Laden, schließlich kennen wir uns zwischenzeitlich sehr gut, wir unterhalten uns immer sehr angeregt über die Situation in den Stadtvierteln North Beach, Mission (wo der Frisör herkommt) und den Aktienmarkt. Einmal gab der Frisör sogar, während er mir die Haare schnitt, am Telefon eine Order an seinen Aktien-Broker durch! Es begab sich also in dem Flughafenfrisörsalon, dass ich zufällig mitbekam, dass auf dem Frisörstuhl gerade ein Herr aus Deutschland saß, und das war natürlich lustig, wir drei unterhielten uns angeregt auf Englisch über Gott und die Welt. Da kam ein anderer Herr zur Tür herein und fragte irgendwas. Obwohl er sich Mühe gab, amerikanisch zu sprechen, dauerte es natürlich keine Zehntelsekunde, bis auch er als Deutscher entlarvt war -- und aus einer Laune heraus machte ich Witze und fragte, ob er auch usw. ... und was sagte der Mensch? "Yes". Und verschwand wieder durch die Tür nach draußen. Jahrelang habe ich geschwiegen! Jetzt reicht's! Ich halte es nimmer aus! Ich muss reden: Liebe deutsche Landsleute! Seid doch nicht immer so griesgrämig! Ihr seid -- wie das Wetter daheim. Regen, Regen, Regen. Habt ihr eigentlich nie Spaß? Nie gute Laune? Einfach mal so Lust, euren Humor zu verstrahlen, ohne besonderen Grund? Ein "tanzender Stern" im Sinne Nietzsches zu sein? Ach, es wird schwierig, nach Deutschland zurückzukehren ...

Vornamen und deren Abkürzungen

Abbildung [11]: Meine Visitenkarte bei AOL

(Michael) Vielleicht ist euch schon aufgefallen, dass der amerikanische Präsident "Bill" Clinton heißt. "Bill" ist die Abkürzung für "William". Der Mann hat also in seinem Pass "William Clinton" stehen, aber die ganze Welt nennt ihn "Bill". Gleiches gilt für Bill Gates. Der Gründer von Netscape, Jim Clark, heißt in Wirklichkeit "James". Oder nehmt den Chef von AOL, Steve Case -- der heißt in Wirklichkeit "Stephen". Oder den zweiten Mann, Bob Pittman. Der heißt richtig "Robert". Mein Kollege heißt "Chris", aber auf seinem Führerschein steht "Christopher". So ist das in Amerika. Jeder Name wird abgekürzt: Catherine wird zu "Cathy", aus Donald wird "Don", aus Joseph "Joe", aus Samantha "Sam", aus Pamela "Pam", aus Lawrence "Larry". Anders als in deutschen Landen, wo man schon mal in einer bierseligen Runde beim Spitznamen genannt wird, geht das hier viel weiter: Man unterscheidet zwischen dem Namen und dem "legalen" Namen (legal name). Der "legale" Name ist der Geburtsname. Der steht nur im Ausweis. Alle Welt kennt aber nur die Abkürzung. Aus "Michael" (auf Englisch Mei-kel ausgesprochen) kann so "Mike", "Mick", "Mikey" (sprich: "Meikie"), "Mickey" (sprich: "Mickie") werden -- ganz nach Belieben. So habe ich mir bei Netscape den Spaß erlaubt, mich "Mike" zu nennen -- und so reden mich die Leute jetzt auch an. Das Schild an meinem Cubicle lautet auf "Mike Schilli", genauso wie der Eintrag im Telefonbuch. Auch meine Visitenkarte (siehe Abbildung) kennt nur den "Mike", nicht den "Michael". Beim vollen Vornamen nennen sich nur Schnösel (Robert Redfort, nicht "Bob Redfort") oder Engländer (David Bowie, nicht "Dave Bowie").

Noch ein paar Fakten zur Namensgebung hier in Amerika: Jeder kann seinen Kindern x-beliebige Geburtsnamen geben. Anders als in Deutschland, wo's ein Buch gibt, aus dem man sich einen Namen raussuchen muss. Ich erinnere mich dunkel an einen Fall in Deutschland, in dem es Eltern nicht gestattet wurde, ihr Kind "Pumuckl" zu nennen -- vielleicht zum Vorteil des Kindes, aber das sei hier mal dahingestellt. Undenkbar in Amerika. Hier gibt es keinerlei derartige Beschränkungen. Dies resultiert in einer für deutsche Verhältnisse ungewohnten Namensvielfalt -- es kommt nicht selten vor, dass sich jemand mit einem Vornamen vorstellt, unter dem man sich nichts vorstellen kann: Ich kenne Leute, die "Rexxon" heißen. Auch "Zack" ist recht populär. Oder "Guy" (Kerl). Einen kenne ich, der heißt "Ransom" (Lösegeld). Manche Leute heißen mit Vornamen wie berühmte Schriftsteller mit Nachnamen (z.B. Bronte im Film "Greencard"). Es gibt Kinder die nur "Q" heißen. Es gibt berühmte Basketballer, die den Vornamen "Jesus" tragen. Bei Angelika im Kindergarten ist ein Kind, das auf den Namen "Rain" (Regen) hört.

Wenn einem der eigene Name nicht passt, kann man ihn jederzeit ohne große Begründungsnot umtauschen. In den 60er Jahren gab es in Deutschland mal einen Springreiter namens "Oberblödel", dem es gestattet wurde, sich in "Oberröter" umzubenennen -- eine große Aktion und eine seltene Ausnahme. Für amerikanische Staatsbürger geht das ohne großen Aufwand: Ich weiß von einem Fall, in dem ein Baghwan-Jünger seinen kompletten Namen in "Kantra" umändern ließ -- sogar seine Kreditkarten zeigten nicht mehr seinen Vor- und Nachnamen, sondern nur noch "Kantra".

Wer einen Namen hat, der sich auf amerikanisch nur schwer aussprechen lässt, legt sich einen amerikanischen zu -- viele Asiaten tun das, und die heißen dann offiziell "Bill" oder "Paul", obwohl ihr Geburtsname z.B. "Yunjji" war. Ich heiße jetzt "Mike". Mal seh'n, wie lange mir das gefällt.

Amerikanisch sprechen mit den Profis

(Michael) Und ab diesem Rundbrief starten wir eine neue Reihe: Lerne amerikanisch sprechen mit den Profis! Mit jedem Rundbrief stellen wir drei Wörter oder Redewendungen vor, die typisch amerikanisch und sind und die garantiert an keiner Schule der Welt vermittelt werden. Exklusiv im Rundbrief. Und los geht's: Passiert etwas außergewöhnlich Bizarres, sagt man "That's a doozy!" (sprich: "Duhsie"). Das Wort soll übrigens von "Duesenberg" abstammen, einem Luxusauto aus den 20er und 30er Jahren. Ein Wort, das ich persönlich superwitzig finde, ist "Geezer" (sprich: "Gieser"). Das heißt soviel wie "komischer alter Kauz". Wenn ich am Tisch mit Leuten sitze, die alle 30 oder jünger sind, sage ich "Looks like I'm the geezer here!". Und Nummer drei: "I got ripped off! I got screwed!" steht für: Man hat mich über's Ohr gehauen. Soviel für heute aus dem amerikanischen Alltagslexikon. Ich brauche wohl nicht dazu zu sagen, dass ihr die Begriffe sehr sorgfältig verwenden müsst, da das sehr saloppes Englisch ist, das man z.B. nicht in Vorstellungsgesprächen verwenden sollte. Viel Spaß damit! So, nun wird's aber Zeit für Angelika, die einmal aufgeschlüsselt hat, wie das so geht mit dem Visum und der Green Card in Amerika!

Visa für die USA

(Angelika) Sollte ich doch tatsächlich noch zum Zug kommen? Na dann schnell in die Tasten gehauen, bevor Michael doch noch etwas einfällt. Nachdem ja plötzlich auch in Deutschland über ein Einwanderungsgesetz nach amerikanischen Modell diskutiert wird, kommt hier die Fortsetzung über "Immigration", wie der Amerikaner zu sagen pflegt. Bevor ich jetzt aber darauf eingehe, wie man es in den USA schafft, eine dauerhafte Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung, die so genannte Green Card zu erhalten, möchte ich, da wir immer wieder gefragt werden, was es denn für verschiedene Visatypen in den USA gibt, sie spaßeshalber einmal auflisten und ein wenig erklären, was es damit auf sich hat. Nun mag das für den einen oder anderen völlig langweilig erscheinen, schließlich handelt es sich um Bürokratismus pur, auf der anderen Seite werden allein aus so einer Auflistung Dinge erkennbar, über die man sich sonst gar keine Gedanken machen würde. Und ich meine jetzt nicht die offensichtliche Tatsache, dass das Ganze höllenkompliziert ist, sondern dass erstens auch hinter den amerikanischen Einwanderungsgesetzen purer Egoismus steckt, nämlich Arbeitskräfte ins Land zu bekommen, die man dringend braucht, damit die eigene Wirtschaft nicht brachliegt oder auch schlaue Köpfe jeglicher Art zu rekrutieren, die Amerika voran bringen. Zweitens wird der unerschütterliche Glaube des Amerikaners an Familie sichtbar, denn es ist selbstverständlich, dass es fast jede Visakategorie erlaubt, dass man minderjährige Kinder und den Ehepartner mitbringt, obwohl in den meisten Fällen die begleitenden Familenangehörigen keine Arbeitsgenehmigung erhalten. Auch bei der Green Card zeigt sich die Tendenz der Familienzusammenführung.

[#h1b] Allgemein ist wichtig, dass die amerikanische Einwanderungsbehörde zwischen Nichteinwanderen (nonimmigrant visa) und Einwanderen (immigrants visa) unterscheidet. Ein Nicht-Immigranten-Visum ermöglicht einer ausländischen Person, sich für befristete Zeit mit unterschiedlich eingeschränkten Rechten in den USA aufzuhalten. So erlauben einige Visa z.B. eine Arbeit aufzunehmen, andere nur zum Aufenthalt. Die Visa gelten für unterschiedlich lange Zeiten. Einige (z.B. das H-1B) unterliegen einer zahlenmäßigen Begrenzung. Einwanderungsvisa (sprich die "Green Cards") erlauben, dass man sich permanent an jedem beliebigen Ort in den USA niederlassen kann und jede beliebige Arbeit annehmen darf.

Die Tabelle unten zeigt die Visakategorien in der Nichteinwanderungskategorie.

Visakategorien für Nicht-Einwanderer

* A-1-, A-2-, A-3-Visa gelten für Diplomaten und andere Beamte oder Angestellte ausländischer Regierungen und für ihre unmittelbaren Familenangehörigen und Hausangestellten.

* B-1-Visum für Geschäftsreisende (Temporary Visitor for Business), die für einen begrenzten Zeitraum in die USA einreisen und nach Abschluss der Geschäfte die USA wieder verlassen. Der Geschäftsreisende darf nicht in den USA angestellt sein oder werden, muss für seine Leistungen vollständig vom ausländischen Arbeitgeber bezahlt werden und über einen Wohnsitz außerhalb der USA verfügen.

* B-2-Visum (Temporary Visitor for Pleasure) für Touristen, die die USA bereisen oder Freunde und Verwandte besuchen wollen. Das Visum berechtigt in den meisten Fällen zu einem Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Als Tourist ist es einem untersagt, in den USA zu arbeiten oder zu studieren. Man muss über genug Geldmittel verfügen, um sich während seines Aufenthalts selber versorgen zu können. Und hier eine kleine Anmerkung am Rande: Dieses Visum brauchten früher auch alle deutschen Touristen. Als Michael und ich das erste Mal in den USA Urlaub machten, hatten wir dieses Visum in unserem Pass. Mittlerweile wurde die Visumsplicht für Deutschland und viele andere Länder, vor allen Dingen europäische, aufgehoben und das sogenannte "Visa Waiver Pilot Program" (für Touristen und Geschäftsreisende) eingeführt. Das heißt, wenn man bei der Einreise ein Rückflugticket vorweisen kann und nicht länger als 90 Tage bleiben will, braucht man als Deutscher kein Visum mehr zur Einreise. Der einzige Nachteil: Reist man unter dem Visa Waiver Pilot Program ein, kann man seinen Visa Status nicht ändern. Wenn man während seiner Reise plötzlich auf die Idee kommt, dass man in den USA studieren will, ist es nicht möglich, im Land ein Studentenvisum zu beantragen. Auch kann das 90-Tage-Limit unter keinen Umständen überschritten oder ausgedehnt werden.

* C-1-Visum für Transitreisende (Alien in Transit), d.h. Personen, die ohne Unterbrechung durch die USA reisen, um in ihr Zielland zu gelangen.

* D-1-Visum für Besatzungsmitglieder (Crewmembers, sea or air). Die Jungs und Mädels, die einem im Flugzeug das Essen servieren und der Pilot und Co. sind gemeint.

* E-1-Visum für Handelstreibende, einschließlich der Ehepartner und Kinder (Treaty Trader). Dieses Visum ist für Personen, die in die USA einreisen, um Handel zu treiben. Es muss ein Handelsvertrag zwischen den USA und dem entsprechenden Land vorliegen und die einreisende Person muss die Staatsbürgerschaft des Partnerlandes haben. Der Handel zwischen den USA und dem entsprechendem Land muss von größerem Ausmaß sein. Die begleitenden Familienangehörigen dürfen in den USA keine Arbeit annehmen.

* E-2-Visum für Investoren, einschließlich der Ehepartner und Kinder (Treaty Investor): Der Investor muss Staatsangehöriger eines Vertragslandes der USA sein und wesentliche Investitionen in den USA tätigen, z.B. eine Firma in den USA gründen und diese auch vor Ort leiten. Was dabei als "wesentlich" anzusehen ist, entscheidet die Einwanderungsbehörde. Es reicht nicht aus, einfach einen größeren Geldbetrag auf einem amerikanischen Konto zu deponieren. Das Visum wird in der Regel zunächst für fünf Jahre ausgestellt und kann verlängert werden, vorausgesetzt, das Unternehmen ist erfolgreich. Die begleitenden Familienmitglieder dürfen keine Arbeit in den USA aufnehmen.

* F-1 Studentenvisum (Academic or Language Students). Alle die, die an einem amerikanischen College, Universität, Sprachenschule etc. studieren wollen, brauchen dieses Visum. Die Bildungseinrichtung muss von der Einwanderungsbehörde anerkannt sein. Der Student darf seinen Wohnsitz im Heimatland nicht aufgeben, muss ein Vollzeitstudent sein, über genügend Englischkenntnisse verfügen und ausreichend Geld zur Verfügung haben, um sein Studium und seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Visum gilt bis zum Studienabschluss. In Ausnahmefällen darf man eine Teilzeitbeschäftigung annehmen.

* F-2-Visum für Ehepartner und minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) des Studenten in der F-1- Kategorie. Eine Arbeitserlaubnis wird in dieser Kategorie nicht erteilt.

* G-Visa für Angestellte internationaler Organisationen (Representatives to International Organizations). Es gibt fünf verschiedene Kategorien. Gemeint sind Organisationen wie das Rote Kreuz oder die UN.

* H-1A-Visum für Krankenschwestern und Krankenpfleger (Registered Nurse): Diese Visumskategorie wurde 1989 exklusiv für Krankenschwestern und Krankenpleger eingeführt und im September 1995 wieder aufgegeben.

* H-1B-Visum für zeitweilige Arbeitskräfte in akademischen Berufsgruppen (Temporary Workers in Specialty Occupations). Dies ist das Visum, das Michael hat und darüber wisst ihr ja schon bestens Bescheid. Nur noch einmal zur Erinnerung: Man bekommt es maximal für sechs Jahre, muss einen Beruf haben, der in Amerika Mangelware ist, und über einen höheren akademischen Grad (Äquivalent zum amerikanischen Bachelor) verfügen oder die entsprechende Berufserfahrung vorweisen. Mit dem Visum darf man nur für den Arbeitgeber tätig werden, der das Visum beantragt.

* H-2A-Visum für zeitweilige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft (Temporary or Seasonal Agricultural Workers). Hiermit sind z.B. Pflücker gemeint, die zur Erntezeit ins Land geholt werden, da nicht genügend amerikanische Arbeitskräfte vorhanden sind. Die Realität sieht allerdings so aus, dass man auf den Artischocken- und Erdbeerfeldern Kaliforniens illegal eingereiste Mexikaner antrifft, die die Felder abernten.

* H-2B-Visum für zeitweilige, gelernte und ungelernte Arbeitskräfte (Temporary Workers of various kinds). Um dieses Visum zu erhalten, muss ebenfalls nachgewiesen werden, dass amerikanische Arbeitskräfte für den entsprechenden Job fehlen.

* H-3-Visum für Praktikanten und Auszubildende (Temporary Trainees). Dieses Visum ermöglicht es Ausländern, sich zeitweilig einem praktischen Training zu unterziehen, das im Heimatland nicht angeboten wird.

* H-4-Visum für Ehepartner und Kinder von Ausländern, die ein H-1B, H-2A/B oder H-3 haben. Hierunter fällt meine Wenigkeit. In dieser Kategorie ist es nicht erlaubt, eine Arbeit anzunehmen.

* I-Visum für ausländische Medienvertreter, einschließlich deren Ehepartner und Kinder (Representatives of International Media). Ist man ein Vertreter von Presse, Funk oder Fernsehen bekommt man dieses Visum, um Pressearbeit in den USA ausüben zu können.

* J-1-Visum für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Exchange Visitor). Das Visum erhalten ausländische Schüler, Studenten, Praktikanten, Lehrer, Forscher, Professoren usw, die an einem Austauschprogramm teilnehmen. Auch Au Pairs fallen unter diese Kategorie. Das Austauschprogramm muss von der USIA (United States Information Agency) anerkannt sein. Die erlaubte Aufenthaltsdauer hängt von dem Austauschprogramm ab.

* J-2-Visum für Ehepartner und Kinder des J-1-Visuminhabers. Ehepartner können mit Erlaubnis der Einwanderungsbehörde arbeiten, wenn der Verdienst gebraucht wird, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

* K-1-Visum für Verlobte amerikanischer Staatsbürger (Fiancees or Fiances of U.S. Citizens). Verlobte von Amerikanern dürfen in die USA einreisen, wenn innerhalb von 90 Tagen geheiratet wird. Ein Gesundheitszeugnis sowie polizeiliche Führungszeugnisse müssen u.a. vorliegen. Die Verlobten müssen sich innerhalb der letzten zwei Jahre persönlich getroffen haben. Bei diesem Visum wird besonders steng geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind, da eine Eheschließung eine Green Card nach sich zieht.

* K-2-Visum ist für die minderjährigen Kinder des/der Verlobten gedacht, die wollen bei der Hochzeit schließlich auch dabei sein.

* L-1-Visa für innerbetriebliche Versetzungen (Intra-company transferees, multinational companies): Diese Visumskategorie wurde eingeführt, damit multinationale Firmen ihre Mitarbeiter nach Bedarf in ihre amerikanischen Niederlassungen entsenden können. Vor Einreichung des Antrages bei der Einwanderungsbehörde muss die Person mindestens für ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre bei der Firma gearbeitet haben. Der Antragsteller muss in den USA für die Firma als Manager oder in der Geschäftsleitung tätig sein oder über besondere Fachkenntnisse verfügen. Normalerweise wird das L-Visum zunächst für drei Jahre bewilligt und kann danach in Zwei-Jahresschritten verlängert werden. Für Manager und Personen, die Teil der Geschäftsleitung sind, gilt es maximal für sieben Jahre, für Mitarbeiter mit besonderem Fachwissen ist die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre begrenzt. Ist das Maximum erreicht, muss die Person für mindestens ein Jahr außerhalb der USA leben, bevor ein erneuter Antrag in der L-Kategorie gestellt werden kann (die gleiche Regel gilt übrigens auch für das H-1B-Visum). Trickreicherweise werden die Zeiten, die man sich in der L-Kategorie oder H-1B- Kategorie in den USA aufgehalten hat, aufaddiert und zählen so gemeinsam in Hinsicht des Maximums. Schlau gemacht, denn da viele Firmen mittlerweile mulinational sind, kann man in vielen Fällen sowohl ein H-1B als auch ein L-1 beantragen.

* L-2-Visum für die Ehepartner und Kinder des L-1-Visuminhabers.

* M-1-Visum für Berufsschüler und nichtakademische Studenten (Vocational and Nonacademic Students): Dieses Visum ist im Gegensatz zum F-1-Visum (akademisches Studentenvisum) für Ausländer gedacht, die eine Berufsschule oder eine nichtakademische Einrichtung (ausgenommen Sprachenschulen) in den USA vollzeit besuchen wollen. Auch hier muss die Schule von der Einwanderungsbehörde anerkannt sein. Die Person darf ihren ausländischen Wohnsitz nicht aufgeben und muss über genügend Englischkenntnisse verfügen sowie Schule und Aufenthalt selbst finanzieren können. Die Höchstaufenthaltsdauer beträgt ein Jahr oder solange wie die Ausbildung dauert. Nach Abschluss der Ausbildung darf man bis zu sechs Monaten beschäftigt sein, solange es sich um ein praktisches Training handelt, das auf die Ausbildung bezogen ist.

* M-2-Visum für Ehepartner und minderjährige Kinder eines M-1-Visuminhabers.

* NATO-Visa für Beschäftigte der NATO (NATO Employees): Ja, NATO-Beschäftigte erhalten doch tatsächlich ein eigenes Visum und es gibt doch sage und schreibe 7 (in Worten sieben) Unterkategorien.

* O-1-Visum für Personen mit herausragenden Fähigkeiten im Bereich der Kunst, Wissenschaft Wirtschaft, Film und Fernsehen und des Sports (Aliens of Extraordinary Ability in the Arts, Sciences, Education, Business or Athletics). Dieses Visum ermöglicht es also Nobelpreisträgern oder auch Thomas Gottschalk und Konsorten, zeitweilig in den USA zu leben und zu arbeiten.

* O-2-Visum für Assistenten des Künstlers, Entertainers, Sportlers, Wissenschaftlers, die benötigt werden, um eine künstlerische, sportliche usw. Veranstaltung durchzuführen.

* O-3-Visum für Ehepartner und Kinder der O-1/O-2-Visainhaber.

* Das P-1-Visum (Internationally Recognized Athletes and Artists) ist für individuelle Athleten oder sportliche Teams sowie Unterhaltungskünstler, wenn sie als Gruppen auftreten. Die Athleten und Unterhaltungskünstler müssen international anerkannt sein.

* Das P-2-Visum (Artists and Entertainers in Reciprocal Exchange Programs) können Künstler und Unterhaltungskünstler beantragen, die an einem gegenseitigem Austauschprogramm teilnehmen.

* Das P-3-Visum (Artists and Entertainers Coming to the U.S. to Give Culturally Unique Performances) ist für Künstler und Unterhaltungskünstler vorgesehen, die an einem kulturell einmaligem Programm teilnehmen wollen.

* P-4-Visum für Ehepartner und Kinder von P-1-/P-2-/P-3-Visainhabern.

* Q-1-Visa für Teilnehmer an kulturellen Austauschprogrammen (Cultural Exchange Visitor): Das Visum kann man für maximal 15 Monate erhalten, wenn man im Rahmen des Programmes die Kultur, Geschichte und Traditionen des eigenen Heimatlandes repräsentiert.

* Q-2-Visum für unmittelbare Familenangehörige des Q-1-Visuminhabers.

* R-1-Visa für Geistliche anerkannter Religionen (Temporary Religious Worker). Das Visum wird für maximal fünf Jahre ausgegeben, um Geistlichen (Pastoren, Priester, Pastoralassistenten, Nonnen usw.) zu ermöglichen, für eine anerkannte Kirche bzw. gemeinnützige religiöse Organisation tätig zu werden.

* R-2-Visum für Ehepartner und minderjährige Kinder des R-1-Visuminhabers.

* S-1-/S-2-Visa für Informanten, um Verbrechen zu bekämpfen (Criminal Informants).

* S-3-Visum für unmittelbare Angehörige des S-1-/S-2-Visuminhabers.

* TN-Visum: Mexikanische und kanadische Staatsbürger, die einen anerkannten Beruf unter dem Nordamerikanischen Freien Handelsabkommen (North American Free Trade Agreement, NAFTA) haben (Professionals Under NAFTA), dürfen unter bestimmten Bedingungen in den USA arbeiten. Anerkannte Berufe unter dem Abkommen sind z.B. Architekt, Ingenieur, Computerspezialist, Mathematiker, Krankenschwester, Arzt, Sozialarbeiter usw.

* TD-Visum für den Ehepartner und die Kinder des TN-Visuminhabers. Es wird keine Arbeitsgenehmigung erteilt.

Nun muss man wissen, dass die Einwanderungsbehörde in der Regel keine Visa an folgende Personengruppen ausgibt:

* Ausländer, die gefährliche ansteckende Krankheiten wie z.B. Aids haben

* Personen mit körperlichen, oder geistigen Störungen sowie Verhaltensstörungen, die eine Gefährdung für sich selbst oder andere Personen darstellen

* Drogenabhängige

* Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt oder festgenommen wurden (darunter fallen auch Straftaten "moralischer Verworfenheit", klingt gut, oder :)

* Prostituierte

* Terroristen oder Personen, die die öffentliche Sicherheit der USA gefährden könnten

* Personen, die Mitglieder einer kommunistischen oder anderen totalitären Partei sind oder in den letzten zwei Jahren vor der Visumsantragstellung waren

* Personen, die von 1933 bis 1945, an nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt waren oder Teil der nationalsozialistischen Regierung in Deutschland oder den von Deutschland besetzten Gebieten waren

* Ausländer, die schon einmal aus den USA deportiert worden sind.

Diejenigen unter euch, die schon einmal in den USA waren, werden sich vielleicht erinnern, dass man im Flugzeug immer einen grünen (wenn man nicht der Visumspflicht unterliegt) Zettel von der Einwanderungsbehörde ausfüllen muss, der genau diese Kategorien abklopft. Da tauchen dann so Fragen auf, wie "Sind Sie jemals wegen eines Vergehens oder einer Straftat festgenommen oder verurteilt worden?" "Sind sie oder waren sie jemals Mitglied einer terroristischen Vereinigung?", "Waren sie jemals als Prostituierte oder Zuhälter tätig?" usw. Natürlich mutet einem das Ganze dann doch etwas lächerlich an, denn welcher Terrorist würde schon bereitwillig "ja" auf diese Frage antworten? Auch der tröstliche Hinweis auf dem Formular, dass einem nicht automatisch die Einreise verweigert wird, wenn man Fragen mit "ja" beantwortet, erscheint doch eher absurd. Und noch etwas ist eigentümlich bei der Einreise in die Vereinigten Staaten und verwirrt immer wieder Ausländer: Ein amerikanisches Visum im Pass berechtigt einen nicht automatisch zur Einreise in die USA. Der Einwanderungsbeamte (immigration officer) an der Grenze (in der Praxis ist das in der Regel der Flughafen, in welchem man zuerst auf amerikanischen Boden tritt) prüft nocheinmal, ob man auch berechtigt ist, in das "gelobte Land" einzureisen. Wer in irgendeiner Weise verdächtigt erscheint oder z.B. vor hat, zu arbeiten, obwohl das Visum dies nicht erlaubt, wird zurückgeschickt. Ich erinnere mich, dass ich bei meiner allerersten Einreise in die USA (im zarten Alter von 21 Jahren als Studentin), meine Reiseschecks vor die Beamtin hinblättern musste, um zu beweisen, dass ich über genug Geldmittel verfügte, um meinen Urlaub zu finanzieren, also nicht etwa auf Arbeit angewiesen war. Allgemein hat der "Immigration Officer" das Recht jeden, der ihm suspekt erscheint, die Einreise zu verweigern und ihn wortlos ins nächste Flugzeug in Richtung Heimat zu setzen. Der "Immigration Officer" bestimmt auch über die Länge des Aufenthaltes, die durchaus vom erlaubten Maximum des Visums abweichen kann.

Dies zum Thema amerikanische Visa. Nur noch ein Letztes: Unser Visum wurde doch tatsächlich bis Oktober 2002 verlängert. Das grenzt doch schon wirklich an ein Wunder, hurra!

Nun hatte ich euch ja noch Informationen zur amerikanischen Green Card versprochen. Dazu folgt jetzt ein exklusiver (hoho) Beitrag, den ich selbst verfasst habe als die Green-Card-Diskussion in Deutschland startete. Vermessen habe ich ihn an die Süddeutsche Zeitung eingesandt, in der Hoffnung, dass diese daran Interesse zeigen würden. Dem war leider nicht so, mir schien es, dass sie ihn noch nicht einmal gelesen haben. Aber dafür habe ich jetzt ein Ablehnungsschreiben der Süddeutschen Zeitung, das ich mir bei Gelegenheit einrahmen kann. Nun werdet ihr also mit dem Artikel traktiert: Rundbrief 05/2000.

Warten auf die Greencard

Abbildung [12]: Die begehrte amerikanische Greencard

(Angelika) Die amerikanische Green Card ist im Gespräch, seit Bundeskanzler Gerhard Schröder angekündigt hat, ausländische Computerexperten ins Land zu holen. Doch auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gilt es, viele Hürden zu überwinden, bevor man das begehrte Papier in seinen Händen hält.

Wieder voll Spannung zum Briefkasten gerannt. Wird dieses Mal der ersehnte Brief dabei sein? Nur wenige Sekunden später macht sich Enttäuschung breit. Leider nichts gewonnen. Aber vielleicht morgen. Noch ist Hoffnung.

Wir warten nicht etwa auf den Hauptgewinn in einem Preisausschreiben, sondern auf Post von der amerikanischen Einwanderungsbehörde. Denn wir haben schon das dritte Mal auf unser Glück gehofft und an der Green-Card-Lotterie teilgenommen. Ja, die Amerikaner lassen einen seine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die so genannte Green Card, auch in der Lotterie gewinnen. Jedes Jahr werden 55.000 dieser gar nicht mehr grünen Karten unter Bewerbern derjenigen Ländern verlost, die nur wenige Einwanderer in die USA stellen. Auch Deutschland fällt unter diese Kategorie. Allerdings erhält kein einzelnes Land mehr als 7% der Gesamtmenge über die Verlosung. Die Chancen sind dennoch nicht schlecht, vor allen Dingen, wenn man verheiratet ist, da beide Ehepartner unabhängig voneinander mitspielen dürfen. Gewinnt der eine die Green Card, bekommt der andere sie automatisch. Man gibt sich da ganz familienfreundlich. Auch das Mitspielen ist nicht schwer und kostet nur eine Briefmarke, um das Los per Post auf den Weg zu schicken. Gespielt werden darf sowohl von Deutschland als auch von den USA aus. Einsenden muss man kaum mehr als seinen Namen, sein Geburtsdatum, das Land, in dem man geboren wurde, und eine gültige Adresse. Auch ein Passbild muss dabei sein. Kleine Fallen sind natürlich schon eingebaut, so einfach will man es den Bewerbern nun auch nicht machen. So darf die Bewerbung nur über den normalen Postweg in einem genau festgelegten Zeitraum abgeschickt werden. Der Briefumschlag darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten, auch das Passbild hat genau vorgeschriebene Maße. Nur diejenigen Briefe, die den Formvorschriften entsprechen, werden angenommen und dann lost ein Computer die glücklichen Gewinner aus. Aber selbst wenn man gewinnt, kann man noch nicht aufatmen. ``Gewinnen'' bedeutet nur, dass die amerikanische Einwanderungsbehörde prüft, ob man überhaupt würdig ist, eine Green Card zu erhalten. Hierzu gehört eine abgeschlossene Schulbildung, die dem amerikanischen High-School-Abschluss entspricht -- zwölf Schuljahre in Deutschland oder zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in einem Beruf, der mindestens ein zweijähriges Training voraussetzt. Man darf weder HIV-infiziert sein noch an ansteckenden Krankheiten leiden und muss ein makelloses polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. ``Give me your tired, poor, your huddled masses?'', das war einmal. Gemeinerweise lost die Behörde auch mehr als 55.000 potentielle Gewinner aus, da ein Teil erfahrungsgemäß doch plötzlich zurücktritt oder die Bedingungen nicht erfüllt. Bloß ist das natürlich schlecht abzuschätzen. Und so gibt es Pechvögel, die gewannen, alle Voraussetzungen erfüllten und doch leer ausgingen, da die magische Zahl 55.000 erreicht wurde.

Nun ist die Lotterie nicht die einzige Möglichkeit, eine amerikanische Green Card zu erhalten. Einerseits kann ein mit dem Applikanten verwandter amerikanischer Staatsbürger eine Green Card bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde beantragen. Und hat man gerade keinen amerikanischen Verwandten zur Hand und auch kein Glück im Spiel, kann auch der amerikanische Arbeitgeber, für den man bereits in Amerika arbeitet, eine Petition einreichen. Allerdings prüft die Einwanderungsbehörde erst in einem äußerst umständlichen Verfahren, ob auch wirklich kein Amerikaner den Job erledigen kann. Dies führt nur bei Berufen zum Ziel, für die Amerika händeringend Leute sucht. Und hier schließt sich der Kreis, denn an Computerexperten herrscht vor allen Dingen in dem an San Francisco angrenzenden hochtechnologischen Silicon Valley starker Bedarf.

Verfolgt man die Diskussion des Schröder-Vorschlags, erhält man den Eindruck, in Amerika werde einem die Green Card hinterhergeworfen. Weit gefehlt. Eine Green Card mit Hilfe eines amerikanischen Arbeitgebers zu erhalten, ist ein langwieriger, nervenaufreibender und extrem bürokratischer Prozess. Hat man zudem das Pech, den Antrag in Kalifornien stellen zu müssen, einem der Bundesstaaten mit den höchsten Einwanderungszahlen in den USA, kann man momentan mit Wartezeiten bis zu sechs Jahren rechnen. Da die meisten ausländischen Computerexperten in den USA auf einem so genannten H-1B-Visum arbeiten, das hochqualifizierten Arbeitskräften für maximal sechs Jahre eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung gewährt, ist man praktisch auf verlorenem Feld: Das Visum läuft aus, bevor die Einwanderngsbehörde den Antrag auf die Green Card fertig bearbeitet hat -- selbst wenn gleich der Antrag gestellt wird, sobald man seinen Fuß auf amerikanischen Boden setzt. Hinzu kommt, dass die Firmen nicht in jedem Fall bereit sind, gleich die Green Card zu beantragen, wollen sie doch erst sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer auch gute Dienste leistet. Darüber hinaus hat das H-1B-Visum einen entscheidenen Vorteil für den Arbeitgeber: Die Arbeitsgenehmigung gilt nur für eine ganz bestimmte Firma -- ein Jobwechsel setzt die gewaltige bürokratische Mühle wieder in Gang.

Die Green Card gewährt hingegen freie Stellenwahl. Die Firmen verlieren so die Visumsbindung des Arbeitnehmers, aber bedingt durch den extremen Mangel an Computerspezialisten scheuen die meisten Firmen diesen Schritt nicht mehr. Egal wie, sie wollen qualifizierte Mitarbeiter. Selbst der zur Zeit stattfindene amerikanische Wahlkampf zum Präsidentenamt hat dieses Thema aufgegriffen. Eine Verkürzung des Green-Card-Prozesses für Computerexperten ist noch nicht im Gespräch, aber die verschiedenen Kandidaten brüsten sich damit, dass man doch noch einmal die Obergrenze der jährlich ausgegebenen H-1B-Visa erhöhen könnte. Zur Zeit sind dies 115.000 pro Jahr. Sind sie vergeben, bleibt einem Antragsteller nichts weiter übrig als zu warten. Das können unter Umständen Monate sein.

Zurück zur Green Card. Stellt der amerikanische Arbeitgeber die Petition für die Green Card, gilt es, drei Schritte zu durchlaufen. Vor allen Dingen die Beantragung des so genannten ``Certification of Labor'', zieht den Prozess in die Länge. In diesem ersten Schritt muss die amerikanische Firma in einem höchst komplizierten Verfahren nachweisen, dass sie keinen amerikanischen Staatsbürger für den ausgeschriebenen Job finden konnte und dies mit Stellenangeboten in Zeitungen und geführten Bewerbungsgesprächen belegen.

Allein dieser Prozess kann in Kalifornien bis zu zwei Jahren dauern. Erst nach Erhalt des heißbegehrten Zertifikats kann die Petition bei der Einwanderungsbehörde eingereicht werden. Wieder dauert es bis zu einem Jahr, bis der Antrag bearbeitet wird. Der dritte Schritt heißt ``Adjustment of Status'' und bezeichnet den Wechsel vom Nicht-Immigranten zum Immigranten. Wartezeit in Kalifornien zur Zeit: zwei bis drei Jahre! Macht fünf bis sechs Jahre für alle drei Schritte. Erschwerend hinzukommt, dass man in dieser Zeitspanne weder seinen Arbeitgeber wechseln kann noch entlassen werden darf. Geschieht dies selbst ganz kurz vor dem Ziel, heißt es: zurück zum Ausgangspunkt! Gnadenlos.

Mit einem Lotterietreffer ginge es natürlich etwas schneller. Dieses Jahr gewonnen, könnte die Green Card schon Ende 2001 im Briefkasten liegen. Mit etwas Glück -- oder, falls nicht: Man hört, dass auch in Deutschland wieder Computerspezialisten gesucht werden ...

Angelika Schilli lebt seit drei Jahren mit ihrem Mann in San Francisco, Kalifornien.

Abbildung [13]: Angelika im Kindergarten

Wir hoffen, ihr hattet Spaß am Rundbrief -- lasst was hören und schaltet wieder ein -- bis die Tage!

Angelika & Michael

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Letzte Änderung: 25-May-2024