05.09.2001   Deutsch English

  Rundbrief Nummer 32  
San Francisco, den 05.09.2001


Wie kriegt man die Greencard?

[#gc] (Angelika) Beginnen will ich heute mit einem Bericht über unseren noch immer andauernden Greencard-Prozess, denn in den letzten Wochen quälten wir uns diesbezüglich einmal wieder durch die bürokratischen Mühlen. Ich habe ja vor geraumer Zeit (Rundbrief 05/2000) schon einmal darüber geschrieben, aber aufgrund des aktuellen Anlasses und da wir immer wieder Anfragen erhalten, fasse ich es gerne noch einmal zusammen.

Das begehrte Papier heißt aus alter Tradition "Greencard", da es früher einmal grün war. Es versteckt sich dahinter die dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, d.h. amerikanische Greencard-Besitzer dürfen überall in den USA jede beliebige Arbeit annehmen (oder auch gar nicht arbeiten), ihren amerikanischen Wohnort frei wählen und permanent auf amerikanischen Boden leben. Das Ein- und Ausreisen in die USA ist unbeschränkt möglich. Die amerikanische Staatsbürgerschaft kann nach fünfjährigem Besitz der Greencard beantragt werden. Greencard-Besitzer dürfen aber nicht wählen und verlieren ihre Greencard, wenn sie ihren amerikanischen Wohnsitz aufgeben. Dass Greencard-Besitzer auch außerhalb der USA leben können und es reicht, einmal im Jahr für einige Wochen in Amerika Urlaub zu machen, ist ein Mythos. Verlässt man die USA für länger als ein Jahr, riskiert man, seine amerikanische Greencard zu verlieren. Das Ausüben krimineller Aktivitäten ist ebenfalls nicht empfehlenswert, wenn man seinen Greencard-Status behalten möchte.

Abbildung [1]: Die Greencard

Hinzu kommt, dass es schon 100 und einen Grund gibt, warum einem die amerikanische Einwanderungsbehörde die Greencard erst gar nicht zugesteht. Schlechte Karten haben u.a.: Terroristen, Spione und Nazis, aber auch Prostituierte, Drogenhändler, Polygamisten und verurteilte Straftäter jeglicher Art. HIV-Infizierte, an Tuberkulose Erkrankte, psychisch Kranke (wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung die Sicherheit von anderen gefährden), Drogenabhängige und Ausländer, die höchstwahrscheinlich dem amerikanischen Staat auf der Tasche liegen, sprich Sozialhilfe beantragen, erhalten die begehrte Greencard in der Regel ebenfalls nicht. Aber auch hierbei gibt es feine Unterschiede. Ein Ausländerehepaar würde die Greencard z.B. nicht erhalten, wenn einer von ihnen HIV-infiziert wäre. Ist man hingegen mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet, wird einem die Greencard im Falle einer HIV-/Aids-Erkrankung nicht verwehrt.

Aber wer um Himmels Willen darf denn überhaupt die Greencard beantragen? Folgenden Personengruppen steht es frei, sich durch den Bürokratie-Dschungel zu kämpfen:

1. Unmittelbare Verwandte amerikanischer Staatsbürger ("immediate relatives"), keine Quotenregelung:
a) Ehepartner
b) unverheiratete Kinder unter 21 Jahren
c) Eltern eines amerikanischen Staatsbürgers, der über 21 ist.
Diese Art von Einwanderung unterliegt als einzige keiner zahlenmäßigen jährlichen Beschränkung.

2. Die Einwanderung über andere Verwandte ("family-sponsored immigrants"), jährliche Quote:
a) unverheiratete Töchter und Söhne von amerikanischen Staatsbürgern, die 21 Jahre oder älter sind
b) Ehepartner und unverheiratete Kinder jeglichen Alters von Besitzern der amerikanischen Greencard
c) verheiratete Söhne und Töchter amerikanischer Staatsbürger
d) Geschwister von volljährigen amerikanischen Staatsbürgern

Die Möglichkeit der Einwanderung aufgrund der aufgeführten Familienbande hört sich zunächst recht großzügig an. Sie unterliegt aber in dieser Kategorie der zahlenmässigen jährlichen Beschränkung, d.h. es kann Jahre (Wartezeiten von 10 Jahren sind durchaus nicht ungewöhnlich) dauern, bis der Antragsteller die Greencard tatsächlich in den Händen hält. Die Wartezeiten hängen eben auch davon ab, aus welchem Land man kommt. Denn wenn es eine Quotenregelung gibt, entfallen nicht mehr als 7% der Gesamtmenge auf ein bestimmtes Land. Auch die Gesamtmenge, die weltweit jährlich ausgegeben wird, ist nicht unbedingt üppig. Jährlich entfallen z.B. 65000 Greencards weltweit gesehen auf Geschwister von amerikanischen Staatsbürgern. Das entspricht der Anzahl der Geschwister die allein in Mexiko auf ihre Greencard warten.

3. Einwanderung aus Beschäftigungsgründen (Employment-Based Immigrants), jährliche Quote:
a) Höchstqualifizierte Arbeitskräfte, d.h Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Wirtschaft, oder Sportler sowie prominente Professoren und Forscher oder auch Geschäftsführer multinationaler Firmen.
b) Personen mit Hochschulabschluss oder Personen mit besonderen Fähigkeiten auf den Gebieten der Wissenschaft, Kunst oder Wirtschaft
c) gelernte und ungelernte Arbeitskräfte sowie Personen mit niedrigerem akademischen Grad
d) Investoren: 10000 Greencards gehen jährlich an Investoren, die bereit sind, 1 Millionen Dollar (500 000 Dollar in ländlichen und wirtschaftlich schwachen Gebieten) in eine neue amerikanische Firma zu investieren. Die Firma muss mindestens 10 Amerikaner auf Vollzeitbasis beschäftigen.

In dieser Kategorie "Einwanderung aus Beschäftigunggründen" ist meist ein sogenanntes "Labor Certificate" ("Arbeitszertifikat") erforderlich, ein Nachweis dafür, dass es tatsächlich keinen qualifizierten Amerikaner für den ausgeschriebenen Job gibt. Investoren und die hochqualifizierten Arbeitskräfte einschließlich der prominenten Professoren und Forscher sowie Geschäftsführer können sich glücklich schätzen, denn sie brauchen kein "Labor Certificate".

4. Greencard-Lotterie, jährliche Quote: Personen aus Ländern, aus denen eine vergleichsweise geringe Anzahl von Einwanderen in den USA leben. Es wird gelost. Um an der Verlosung teilzunehmen, braucht man neben der richtigen Länderzugehörigkeit auch eine abgeschlossene Schulbildung. Michael und ich spielen natürlich jedes Jahr mit. Und hier muss ich es einmal loswerden: Es scheint in Deutschland mittlerweile schick zu sein, einfach aus Spaß an der Freud an der Greencard-Lotterie teilzunehmen, auch wenn man niemals in Amerika arbeiten und wohnen möchte. Ja, liebe Leute, denkt doch einmal an diejenigen, die schon Jahre auf ihre Greencard warten...

5. Politisches Asyl/Flüchtlingsstatus, Quotenregelung für Flüchtlinge: Politische Asylanten und Flüchtlinge, die wegen ihrer Religion, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit etc. verfolgt werden.

Es gibt zusätzlich noch einige Sonderfälle, die einen Greencard-Antrag erlauben. Ich erspare euch diese jetzt aber, damit ihr mir nicht beim Lesen einschlaft.

Und nun zur großen Quizfrage: In welche Kategorie fallen Michael und ich? Dass wir immer an der Greencard-Lotterie teilnehmen, erwähnte ich ja schon. Also, bleibt uns nur noch der Weg über den Arbeitgeber, sprich AOL. Hierbei gilt Michael übrigens nicht als höchstqualifizierte Arbeitskraft mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, denn diese ist für international bekannte Wissenschaftler und Schriftsteller u.ä. reserviert. Denn obwohl Michael schon Perl-Bücher verfasste, reicht dies der Einwanderungsbehörde nicht als Beweis für Berühmtheit, sehr zum Verdruss Michaels. Also gibt Michael sich mit der Kategorie "Personen mit Hochschulabschluss und besonderen Fähigkeiten" zufrieden. Ich gelte bei der ganzen Geschichte als "accompanying relative" (begleitender Verwandter) -- was man nicht mit der Rubrik "Einwanderung über Verwandte" verwechseln darf. Erhält Michael die Greencard mit Hilfe seines Arbeitgebers, kriege ich sie auch und erhalte die gleichen Privilegien - sprich: ich darf z.B. arbeiten (Michael freut sich schon sehr auf diesen Tag). Das Einzige, was ich nachzuweisen habe, ist, dass ich mit Michael verheiratet bin. Auch Kinder unter 21 Jahren gelten als "accompanying relatives". Wichtig ist, dass es für die aufgelisteten Angehörigen in diesem Fall keine Quotenregelung gibt. Ein richtig menschlicher Zug!

Das Trickreiche bei dem Greencard-Weg mit Hilfe des Arbeitgebers ist, dass im Prinzip der Arbeitgeber die Greencard für den ausländischen Arbeitnehmer beantragt, da er den Job zur Verfügung stellt. Und dadurch tauchen ungeahnte Probleme am Horizont auf. Denn verliert man den Job, löst sich der Greencard-Antrag in Wohlgefallen auf. Das Gleiche gilt übrigens, wenn man die Arbeitsstelle wechselt. Der laufende Greencard-Antrag wandert in den Mülleimer und man darf von vorne anfangen. Da es in Kalifornien aber momentan zwischen drei und fünf Jahren dauert, bis man überhaupt die Greencard erhält, will man unter allen Umständen vermeiden, dass man zurück an die Startlinie muss. Die zur Zeit auf der Tagesordnung stehenden Entlassungen, lassen so manchen (uns eingeschlossen) aber um die beantragte Greencard zittern.

Einen kleinen Lichtblick gibt es allerdings. Ich erklärte ja bereits im vorletzten Rundbrief, dass Clinton, kurz bevor er abdankte, das neue Gesetz "American Competitiveness in the Twenty-first Century Act of 2000" unterzeichnete. Dieses Gesetz besagt nun, dass man dann seine Arbeitsstelle wechseln darf, wenn man sich seit 180 Tagen im dritten und letzten Schritt (zu den einzelnen Schritten gleich mehr) des Greencard-Prozesses befindet und noch keinen Bescheid erhielt. Voraussetzung für die Mitnahme des Greencard-Antrages zum neuen Arbeitgeber ist allerdings, dass die Arbeitsstelle der alten ähnelt. Und schon stehen wir vor den nächsten Problemen, denn das Gesetz ist recht schwammig formuliert und keiner weiß momentan, wie die Einwanderungsbehörde z.B. "ähnlich" interpretiert. Jeder wartet sehnsüchtig darauf, dass die Einwanderungsbehörde mit den Regulierungen herauskommt, die beschreiben, wie das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden soll. Dies kann allerdings Monate, manchmal sogar Jahre dauern. Auch berücksichtigt das Gesetz nur den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstelle wechselt (es wurde unter rosigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf den Weg gebracht). Aber was passiert, wenn einem gekündigt wird? Bleibt der Greencard-Antrag bestehen, wenn man schnell einen neuen, ähnlichen Job findet? Und wenn ja, wie schnell muss das geschehen? Ich bemühte mich letzte Woche, eine Antwort auf diese Frage zu bekommen, in dem ich stundenlang im Internet surfte, aber jeder ist ratlos, selbst die Rechtsanwälte. Die Devise heißt zur Zeit: Lass dich nicht entlassen und wechsle nicht den Job!!!

Eine Greencard mit Hilfe seines amerikanischen Arbeitgebers zu erhalten, setzt in der Regel das erfolgreiche Durchlaufen von drei Schritten voraus:

Der erste Schritt: "Labor Certification" (Das Arbeitszertifikat). Der amerikanische Arbeitgeber reicht die erforderlichen Papiere bei der bundesstaatlichen ("state") und staatlichen ("federal") Arbeitsbehörde ein ("Department of Labor"). Es geht darum, zu beweisen, dass kein Amerikaner für den ausgeschriebenen Job zu finden ist. Der Arbeitgeber muss dabei nicht nur Anzeigen in Zeitungen oder ähnlichen öffentlichen Medien publizieren, sondern auch Bewerbungsgespräche mit potenziellen Kandidaten führen. Die Arbeitsbehörde legt fest, wie die Anzeigen auszusehen haben.

Der zweite Schritt: "The Immigrant Visa Petition" (Die Einwanderungspetition). Der amerikanische Arbeitgeber reicht die Petition für den ausländischen Arbeitnehmer bei der Einwanderungsbehörde ein. Geprüft wird, ob der Arbeitnehmer auch wirklich die benötigten Fähigkeiten besitzt, z.B. durch Abschlussurkunden und Arbeitszeugnisse. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber beweisen, dass er wirklich jemanden mit den beschriebenen Fähigkeiten braucht und dass er die finanziellen Kapazitäten besitzt, das ortsübliche Gehalt für die ausgeschriebene Position zu bezahlen.

Der dritte Schritt: "The Green Card Application" (Das Greencard-Gesuch). Der formelle Antrag, die Greencard zu erhalten, wird bei der Einwanderungsbehörde gestellt. Man geht vom Nicht-Immigranten-Status in den Immigranten-Status über. In diesem Schritt taucht man übrigens erstmals selber als Antragsteller auf und nicht mehr nur der Arbeitgeber. Der Antrag wird entweder bei der Einwanderungsbehörde in Amerika ("adjustment of status") oder beim amerikanischen Konsulat ("consular processing") im eigenen Heimatland eingereicht. Das Letztere verwirrt euch jetzt vielleicht. Aber es ist theoretisch denkbar, dass man ein amerikanisches Stellenangebot hat und sich noch gar nicht auf amerikanischem Boden befindet, folglich ist das Konsulat im Heimatland zuständig, die Greencard auszustellen. Oder man reist einfach von den USA in sein Heimatland und wickelt den letzten Schritt dort ab. Bis vor einigen Jahren war das viel schneller als die übliche Prozedur innerhalb der USA, nachdem aber die deutsche Firma SAP gerüchtehalber Horden von Mitarbeitern ins Konsulat in Frankfurt einmarschieren ließ, um den Greencardprozess zu beschleunigen, wurde ein neues Formular auf den Weg gebracht, das diese Abkürzung wieder zustopfte. Also stellen die meisten Einwanderungswilligen den Antrag wieder in Amerika -- wir auch. In diesem dritten Schritt befinden wir uns jetzt. Hier erst beweist man, dass man über eine makellose Gesundheit sowie eine weiße Weste verfügt. Und was wir dabei alles für Abenteuer erlebten, erfahrt ihr im Rundbrief 07/2002, denn ich will euch erst die Gelegenheit geben, die Informationen sacken zu lassen.

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