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  Rundbrief Nummer 135  
San Francisco, den 11.09.2020


Abbildung [1]: Ein Schild mahnt, an der Volkszählung teilzunehmen.

Angelika Kaum zu glauben, aber schon wieder sind 10 Jahre rum, und es ist Zeit für die amerikanische Volkszählung ("Census"). Dies war mittlerweile unsere dritte (2000, 2010, 2020), aber wie alles in diesen Zeiten stand sie unter dem Coronastern. Noch vor 10 Jahren gab es einen Fragebogen, der per Post zugeschickt wurde (Rundbrief 05/2010) und den dann jeder Haushalt auszufüllen hatte. Unterblieb dies, kamen freundliche Volkszähler und klopften an die Tür, um die säumigen Fragebogen anzumahnen und beim Ausfüllen der Fragebogen zu helfen. Dieses Jahr war schon vor Corona klar, dass die Behörde darauf hoffte, dass die Bürger die Fragen online beantworteten. Es war übrigens das erste Mal in der Geschichte der amerikanischen Volkszählung, dass es diese Option gab. Corona forcierte dies auch noch, um möglichst wenig Volkszähler in die verschiedenen Haushalte schicken zu müssen.

Der Wechsel von Papier zur Online-Version bereitete natürlich auch vielen Bauchschmerzen, denn es werden ja wichtige Daten mit enormer Relevanz abgefragt. Experten fürchteten Sicherheitslücken und Hackerangriffe. Das Ziel der Volkszählung ist es, wirklich jeden Bürger zu erfassen, dabei spielt weder die Staatsbürgerschaft eine Rolle, noch ob sich der Einzelne legal im Land befindet oder nicht.

Abbildung [2]: Gegen Bezahlung gehen Leute von Tür zu Tür, um die Daten für die Volkszählung zu erfassen.

Vor der Volkszählung gab es große Aufregung, weil Trump & Co forderten, die Frage der Staatsbürgerschaft mit ins Formular aufzunehmen. Viele sorgten sich, dass dies zu einem schiefen Ergebnis führen könnte, weil Bürger ohne amerikanische Staatsbürgerschaft aus Angst, dass solche Daten gegen sie verwendet werden, dann lieber gar nichts ausfüllen und abgeben. In Bundesstaaten wie Kalifornien und New York mit einem hohen Anteil an illegalen Einwanderern ist es eh schon ein Kraftakt, Illegale zum Mitmachen zu bewegen. Ein genaues Ergebnis ist aber wichtig, denn die Zahl der Einwohner bestimmt die Höhe staatlicher Finanzspritzen für den jeweiligen Bundesstaat und die Anzahl der Abgeordneten im Repräsentantenhaus. Nach einigem rechtlichen Hin und Her wurde die Frage nach der Staatsangehörigkeit schließlich doch nicht eingefügt, weil die Census-Behörde drängelte, dass die Formulare endlich in die Druckerpresse müssten bzw. die Programmierer das Softwareprogramm dementsprechend anzugleichen hätten. Von 1890 bis 1950 beinhaltete der Fragebogen übrigens die Staatsbürgerschaftsfrage.

Wie ging das nun genau vor sich mit der diesjährigen Volkszählung? Die Aufforderung landete bei uns im Briefkasten. Der Brief war übrigens nur an die Adresse addressiert und nicht auf unseren Namen (bekanntlich gibt es hier kein Meldegesetz). "To resisident at" mit unserer Adresse stand schlicht darauf.

Das Anschreiben erklärte den Sinn und Zweck der Volkszählung, wies darauf hin, dass man rechtlich verpflichtet ist, daran teilzunehmen und dass ein Papierfragebogen nach einigen Wochen zugestellt würde, falls man sich gegen die Online-Option entscheidet. Dann war groß in einem umrandeten Kasten die Webseite "my2020census.gov" angegeben und eine Identifizierungsnummer, die auf der Webseite einzugeben war, um den Fragebogen zu aktivieren. Auf der Webseite musste ich dann die folgenden Fragen für unseren Haushalt beantworten:

Abbildung [3]: Auf dem Volkszählungsbogen sind Dutzende von Fragen zu beantworten.

1. Wieviele Personen lebten oder befanden sich am 1. April 2020 in Ihrem Apartment, Haus oder Mobilheim?

2. Gab es weiterte Personen, die sich am 1. April 2020 mit Ihnen aufhielten, aber nicht in Frage 1 mit eingeschlossen wurden? (Damit sind z.B. Personen gemeint, die nur temporär in der Wohnung leben).

3. Besitzen Sie ihr Haus, Apartment oder Mobilheim, mieten Sie es oder wohnen Sie mietfrei?

4. Was ist Ihre Telefonnummer?

5. Was ist der Name, der ersten Person, die hier lebt?

6. Ist die Person männlich oder weiblich?

7. Was ist das Alter und Geburtsdatum von Person 1?

8. Ist die Person hispanischer, lateinamerikanischer oder spanischer Herkunft?

9. Was ist die Rasse von Person 1? Zur Auswahl stehen: Weiß, schwarz oder Afro-Amerikaner, Indianer oder Ureinwohner Alaskas, Chinese, Vietnamese, Hawaiianer, Japaner, Philippino, Koreaner, Inder, Samoer, Chamorro, andere Einwohner von Pazifikinseln, andere Rasse. Man kann dabei mehrere Kästchen ankreuzen.

10. Vor-und Nachname von Person 2

11. Lebt die Person in der Regel woanders?

12. In welchem Verwandschaftsverhältnis steht Person 2 zu Person 1?

13. Ist die Person männlich oder weiblich?

14. Was ist das Alter und Geburtsdatum von Person 2?

15. Ist die Person hispanischer, lateinamerikanischer oder spanischer Herkunft?

16. Was ist die Rasse von Person 2?

Das geht dann immer so weiter, je nachdem, wieviele Personen in dem Haushalt leben. Die Frage nach der Rassenzugehörigkeit ist in den USA Standard in Formularen, klingt aber für deutsche Ohren sicher merkwürdig. Das Census-Formular erklärt übrigens, warum spanisch, hispanisch und lateinamerikanisch als separate Kategorien aufgelistet werden: Weil sie für den Zweck der Volkszählung nicht als Rasse eingestuft werden. Interessant ist auch, dass der volle Name anzugeben ist. Dies soll sicherstellen, dass Personen nicht zweimal gezählt werden. Die Census-Behörde bombardiert einen übrigens schnell mit Erinnerungsschreiben, wenn man das Formular nicht sofort ausfüllt. Als wir neulich von einem unserer Spaziergänge zurück kamen, stand eine Volkszählerin vor der Tür unseres Hauses und wollte wissen, wie sie zu bestimmten Wohnungen in unserem Haus gelangen könnte, denn es gab in unserem Mietshaus drei Parteien, die das Formular noch nicht ausgefüllt hatten. Wir sagten ihr natürlich gleich, dass wir unsere schon online erledigt hatten.

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Letzte Änderung: 20-Apr-2021