Angelika/Mike Schilli |
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Michael Nach geschlagenen 25 Jahren in den USA haben wir uns entschieden, amerikanische Staatsbürger zu werden. Warum? Mit unserer Greencard durften wir zwar beliebig lange weiter in den USA weilen, allerdings verfällt sie, sobald man mal länger als sechs Monate im Ausland wohnt, und diese Möglichkeit wollten wir uns nicht verbauen. Außerdem sind Greencard-Inhaber rechtlich fragile Zwitterwesen, machtlos irren Regierungswechseln ausgeliefert, die mal diese Regelung ummodeln und mal jene kappen. Die Rechte eines Staatsbürgers sind hingegen von der Verfassung geschützt und in Stein gemeißelt.
Doch vor der Einbürgerung galt es noch eine Sache zu regeln: Wir wollten Deutsche bleiben. Das geht keinesfalls automatisch, wie der Basketballspieler Detlef Schrempf einmal in der deutschen Botschaft in San Francisco herausfand. Er hatte seinen Pass und den seiner Ehefrau unter der Glasscheibe durchgereicht, um sie von der Konsulatsbeamtin verlängern zu lassen. Als diese aber im Botschaftscomputer nachguckte und herausfand, dass beide bereits die US-Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten hatten, zog sie eine Schere heraus und schnitt die deutschen Pässe entzwei. Was Schrempf nicht wusste: wer als Deutscher keine Vorkehrungen trifft und die amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt, verliert automatisch die deutsche.
Doch es gibt einen Ausweg: Die sogenannte "Beibehaltungsgenehmigung", unter dem Kürzel BBG bekannt, das ich, weil in der deutschen Botschaft in San Francisco auch uns bekannte Schwaben arbeiten, gerne "Bäh-bäh-gäh" ausspreche. Der an der US-Einbürgerung interessierte Deutsche reicht dazu einen Antrag beim Konsulat ein, in dem er darlegt, dass er zwar unbedingt die US-Staatsbürgerschaft braucht, aber gleichzeitig die deutsche wegen zwingender Gründe nicht verlieren möchte.
Typisch für Bürokratiewahnsinn liegen die Zeiträume für die Bearbeitung derartiger Anträge im glazialen Bereich. Es dauert erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr vom Einreichen des Formulars, mitsamt allen per Notar besiegelten Dokumenten, bis der Schrieb mit der Genehmigung zurückkommt, und erst mit dem persönlich von den Konsularbeamten ausgehändigten BBG-Dokument in den Händen (!) darf man dann daran gehen, die US-Staatsbürgerschaft zu beantragen. Anschließend brauchen diesmal die US-Behörden mindestens ein gutes weiteres Jahr, bis man zum alles entscheidenden Interview vorgelassen und im Erfolgsfall als US-Bürger eingeschworen wird.
Diese Prozeduren sind unglaublich kompliziert und nervenzehrend, aber unten schildern wir im Detail wie die einzelnen Schritte ablaufen. Wer keine Zeit zum Lesen hat, dem soll hier die Kurzzusammenfassung genügen: Wir haben jetzt jeder zwei Pässe, einen amerikanischen und einen deutschen. Wenn wir nach Deutschland einreisen, zeigen wir den deutschen. Wenn wir in die USA einreisen, den amerikanischen.
Unseren neugewonnenen Rechten als frischbackene US-Staatsbürger stehen übrigens ab sofort auch Pflichten gegenüber: Wir müssen wie andere Staatsbürger auch jederzeit für Jury-Duty bereitstehen, also auf Einberufungsbefehl der Behörden hin in einem der millionen laufender Gerichtsverfahren als Juror beisitzen und Angeklagte schuldig oder nicht schuldig sprechen. Außerdem dürfen wir bei Stadt-, Bundesstaats-, Senats- und Präsidentenwahlen unsere Stimme abgeben, bereitet euch also in kommenden Rundbriefen auf spannende Berichte eurer frischgebackenen Stimmviecher vor.
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