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  Rundbrief Nummer 145  
San Francisco, den 08.11.2022


Beibehaltung

11/2022
Michael Letztendlich ist der deutsche Staat daran interessiert, dass nicht Hinz und Kunz mit einer deutschen Staatsbürgerschaft herumrennt, obwohl er diese gar nicht braucht, und das ist auch richtig so. Doppelte Staatsbürgerschaften erzeugen ein bürokratisches Kuddelmuddel, und das sollte nur in Ausnahmefällen geduldet werden. Deswegen hat Basketballspieler Schrempf die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, als er die amerikanische annahm. Wir hingegen stellten einen Antrag, in dem wir nachwiesen, dass wir empfindliche Nachteile hätten falls wir a) die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht annähmen und b) die deutsche verlören.

Es ist wichtig, diese beiden Nachteile strikt getrennt voneinander zu behandeln und zu begründen. Zu sagen: "Ich will halt gerne wählen in Amerika" oder "selbst als Auswanderer les' schon noch die Süddeutsche Zeitung online" gilt nicht, und der Antrag wird abgelehnt. Aber wer zum Beispiel berufliche Nachteile aufzeigt, weil bestimmte Positionen in Amerika nur an Staatsbürger vergeben werden, oder noch in Deutschland verwurzelt ist, und dort Eltern, ein Bankkonto oder eine Nebenbeschäftigung hat, der kann begründen, dass er tatsächlich zur Vereinfachung seines Lebens zwei Staatsbürgerschaften braucht.

Die deutschen Behörden sehen allerdings ein, dass Deutsche, die seit mehr als 20 Jahren in den USA weilen (bei Rentnern reichen sogar 10), berechtigterweise auch die US-Staatsbürgerschaft wünschen, und deswegen brauchen diese Gruppen dies nicht mehr zu begründen, sondern können sich darauf beschränken, darzulegen, welche Bindungen sie noch nach Deutschland haben und warum sie die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten möchten. Wir haben unsere Eltern, Verwandte und Freunde in Deutschland angegeben, und sogar von unserer Pflege deutscher Kultur in San Francisco berichtet, weil wir uns hier hin und wieder mit Freunden zum Schafkopfspielen treffen.

Einzureichen sind: Der "Antrag auf Beibehaltung, Formular B", eine beglaubigte und eine einfache Kopie des deutschen Reisepasses, eine beglaubigte und eine einfache Kopie der US-Aufenthaltsberechtigung, Nachweise zun den fortbestehenden Bindungen an Deutschland, sowie Nachweise zu den Gründen der Annahme der US-Staatsbürgerschaft, alles mit Kopien. Wer in Miami wohnt, braucht aus unerfindlichen Gründen sogar zwei Kopien. Wer denkt, "beglaubigt" hieße von einem der sogenannten "Notary Publics" in den USA abgesegnet, hat sich getäuscht. Man muss sich die Kopien tatsächlich im Konsulat vor Ort beglaubigen lassen, wofür man wiederum einen Termin braucht.

Abbildung [1]: Das deutsche Konsulat in San Francisco nimmt Beibehaltungsanträge an.

Hat man alles zusammen, schickt man das Bündel mit der normalen Post zum Konsulat. Nach einigen Wochen erhält man per Email eine Eingangsbestätigung, denn der Antrag wird mit der Diplomatenpost intern vom Konsulat in San Francisco nach Deutschland zur zuständigen Behörde geschickt. Vom Abschicken des Antrags bis zur Genehmigung sind bei uns ein Jahr und drei Monate vergangen. Zwischendurch bekamen wir Emails vom Bearbeiter des Antrags aus Osnabrück, und mussten einige Dokumente nachreichen, beziehungsweise beglaubigen lassen und einschicken. Erst per Email und dann als Brief bekamen wir die Bestätigung, dass über unseren Antrag endgültig entschieden worden war. Zur Abholung der Urkunde brauchten wir dann wieder einen Termin beim Konsulat, den wir zwei Monate später bekamen. Billig ist der Spaß übrigens auch nicht, pro BBG-Urkunde fallen 255 Euro Gebühren an, und selbst bei einer Ablehnung des Antrags werden 191 Euro fällig, entsprechend Paragraph 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes StAG. Übrigens gilt die genehmigte Beibehaltung nur zwei Jahre, falls die Einbürgerung sich länger hinzieht, muss die BBG nochmal gegen Gebühr verlängert werden.

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