Beibehaltung
Michael Letztendlich ist der deutsche Staat daran interessiert, dass nicht Hinz und Kunz mit einer deutschen Staatsbürgerschaft herumrennt, obwohl er diese gar nicht braucht, und das ist auch richtig so. Doppelte Staatsbürgerschaften erzeugen ein bürokratisches Kuddelmuddel, und das sollte nur in Ausnahmefällen geduldet werden. Deswegen hat Basketballspieler Schrempf die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, als er die amerikanische annahm. Wir hingegen stellten einen Antrag, in dem wir nachwiesen, dass wir empfindliche Nachteile hätten falls wir a) die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht annähmen und b) die deutsche verlören.
Es ist wichtig, diese beiden Nachteile strikt getrennt voneinander zu behandeln und zu begründen. Zu sagen: "Ich will halt gerne wählen in Amerika" oder "selbst als Auswanderer les' schon noch die Süddeutsche Zeitung online" gilt nicht, und der Antrag wird abgelehnt. Aber wer zum Beispiel berufliche Nachteile aufzeigt, weil bestimmte Positionen in Amerika nur an Staatsbürger vergeben werden, oder noch in Deutschland verwurzelt ist, und dort Eltern, ein Bankkonto oder eine Nebenbeschäftigung hat, der kann begründen, dass er tatsächlich zur Vereinfachung seines Lebens zwei Staatsbürgerschaften braucht.
Die deutschen Behörden sehen allerdings ein, dass Deutsche, die seit mehr als 20 Jahren in den USA weilen (bei Rentnern reichen sogar 10), berechtigterweise auch die US-Staatsbürgerschaft wünschen, und deswegen brauchen diese Gruppen dies nicht mehr zu begründen, sondern können sich darauf beschränken, darzulegen, welche Bindungen sie noch nach Deutschland haben und warum sie die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten möchten. Wir haben unsere Eltern, Verwandte und Freunde in Deutschland angegeben, und sogar von unserer Pflege deutscher Kultur in San Francisco berichtet, weil wir uns hier hin und wieder mit Freunden zum Schafkopfspielen treffen.
Einzureichen sind: Der "Antrag auf Beibehaltung, Formular B", eine beglaubigte und eine einfache Kopie des deutschen Reisepasses, eine beglaubigte und eine einfache Kopie der US-Aufenthaltsberechtigung, Nachweise zun den fortbestehenden Bindungen an Deutschland, sowie Nachweise zu den Gründen der Annahme der US-Staatsbürgerschaft, alles mit Kopien. Wer in Miami wohnt, braucht aus unerfindlichen Gründen sogar zwei Kopien. Wer denkt, "beglaubigt" hieße von einem der sogenannten "Notary Publics" in den USA abgesegnet, hat sich getäuscht. Man muss sich die Kopien tatsächlich im Konsulat vor Ort beglaubigen lassen, wofür man wiederum einen Termin braucht.