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  Rundbrief Nummer 144  
San Francisco, den 20.07.2022


Abbildung [1]: Die neun Verfassungsrichter der USA im Supreme Court.

Angelika Die deutschen Journalisten haben sich ja bereits die Finger wund geschrieben, über die jüngsten Entscheidungen des amerikanischen Supreme Courts. So solltet ihr bereits bestens informiert sein. Aber nicht alles, was geschrieben wurde, gab die Sachlage korrekt und auf Fakten basierend wieder. Aber einig sind wir uns alle, dass die Entscheidungen bahnbrechende Folgen haben werden oder bereits haben. In aller Munde ist, dass das seit fast 50 Jahren USA-weit bestehende Abtreibungsrecht fiel. Der Fall "Roe versus Wade" war damals 1973 vom Supreme Court zu Gunsten der Klägerin Norma McCorvey (im Verfahren "Jane Roe" genannt) entschieden worden.

Die höchsten Richter legten damals fest, dass das allen Frauen der USA zustehende Recht auf Privatsphäre auch die Entscheidung mit einschließt, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen wollten, und dies keine staatliche Strafverfolgung zur Folge haben durfte. Dieses Recht auf Privatssphäre ist im 14. Zusatzartikel (14th Amendment) der amerikanischen Verfassung festgelegt. Genauer gesagt leitet es sich von der sogenannten "Due Process Clause" ab, die besagt, dass der Staat seinen Bürgern nicht willkürlich Leben, Freiheit und Besitz entziehen darf.

Im Juni diesen Jahres entschied nun der Supreme Court in einer 6:3- Entscheidung, dass sich aus dem Recht auf Privatssphäre kein für alle Bundesstaaten einheitlich geltendes Recht auf Abtreibung ableiten lasse, sondern die einzelnen Bundesstaaten darüber entscheiden müssen, ob und wie sie dieses Recht gewähren wollen. Es ist also sowohl möglich, Abtreibungen komplett ohne Ausnahmen zu verbieten, aber andererseits auch zuzulassen, oder das bis dato bestehende Recht auch auszuweiten, je nachdem, was der Bundesstaat festlegt. In Kalifornien zum Beispiel, wo sich durch den Richterspruch nichts geändert hat bezüglich des Rechts auf Abtreibung, arbeitet unser Gouverneur Gavin Newsom gerade daran, dass das Recht auf Abtreibung per Zusatzartikel in die kalifornische Verfassung aufgenommen wird. Im November entscheiden die kalifornischen Wähler darüber, ob sie ihre Verfassung diesbezüglich ändern wollen. In Alabama hingegen sind jetzt Abtreibungen ohne Ausnahmen verboten, auch bei Vergewaltigung und Inzest.

Abbildung [2]: Das Gebäude des Supreme Court in Washington D.C. (Joe Ravi, CC-BY-SA 3.0)

Schon seit "Roe versus Wade" 1973 entschieden wurde, bekämpften Anti-Abtreibungsgegner das Recht auf Abtreibung in den USA, vehement und oft auch mit Gewalt. Ich erinnere mich gut an diverse Anschläge auf Kliniken, die Abtreibungen durchführten. Rechtsexperten befürchteten von Anfang an, dass die Herleitung des Rechts auf Abtreibung über das von der Verfassung gewährte Recht auf Privatssphäre auf wackeligen Füßen stand, und zwar auch die Fachleute, die die Entscheidung generell begrüßten. Allerdings war der Supreme Court bis dato sehr zurückhaltend, etablierte Rechte wieder rückgängig zu machen. Wenn ihr die letzten Anhörungen im Senat verfolgt habt, immer wenn ein neuer Richterstuhl am Supreme Court zu besetzen war, ging es immer auch darum, bei den Kandidaten abzuklopfen, ob sie Fälle wie "Roe versus Wade" als Präzedenzfall akzeptierten. Übrigens bestätigten Umfragen immer wieder, dass eine Mehrheit der Amerikaner (ca. 60%) wollte, dass "Roe versus Wade" nicht angetastet wird. Ich habe ja schon im letzten Rundbrief geschrieben, dass ich immer mehr das Gefühl habe, dass wir uns alle rückwärtsentwickeln. Es gibt ja wirklich genug Probleme, die zu lösen sind, und wir begeben uns wieder in einen Kulturkampf, der schon lange gelöst schien.

Übrigens gibt es schon lange Bestrebungen, einige fundamentale Änderungen bezüglich des höchsten amerikanischen Gerichtes vorzunehmen, um der zunehmenden Politisierung des Gerichts entgegen zu treten. Viele möchten umsetzen, dass die Richter nicht mehr auf Lebenszeit berufen werden. Die Gründerväter wollten eigentlich verhindern, dass Politik zu stark in den Vordergrund rückt beim Supreme Court. Deshalb gilt, dass Supreme-Court-Richter nicht gewählt, sondern berufen werden und es keine zeitliche Begrenzung gibt, wann sie ihren Posten zu räumen haben. Man wollte das Gericht so weniger anfällig für politische Strömungen machen.

Leider haben stark zunehmende Lebenserwartungen gerade das Gegenteil bewirkt, denn mittlerweile behalten die Frauen und Männer am Supreme Court im Schnitt fast 30 Jahre ihre Roben an, prägen also über Jahrzehnte nicht nur das höchste Gericht, sondern auch durch ihre Entscheidungen das Leben in den USA. Nur zum Vergleich: Bis in die frühen 70iger Jahre lag der Durchschnitt der Amtszeit der Richter bei 15 Jahren. Der Verfassungsrichter John Paul Stevens hingegen saß zum Beispiel noch mit 90 Jahren auf der Richterbank und war insgesamt 34 Jahre am Supreme Court tätig. Natürlich steht es den Richtern frei, in Rente zu gehen oder aus anderen Gründen aufzuhören, aber viele klammern sich an das Amt, bis ihre letzte Stunde schlägt. Nur wenige gehen freiwillig in Rente.

Die rühmlichen Ausnahmen sind Stephen Breyer, der gerade mit 83 Jahren in den Ruhestand gegangen ist und Anthony Kennedy, der mit 82 aufhörte. Nun ist das auch nicht gerade das typische Rentenalter, aber Stephen Breyer, der als einer der liberaleren Richter am Supreme Court galt, wollte sicherstellen, dass Präsident Biden seinen Ersatz nominierte, damit der Posten wieder an eine Person ging mit mehr moderatem oder liberalerem Hintergrund, was auch geschah. Ketanji Brown Jackson wurde am 30. Juni 2022 eingeschworen, nachdem sie der Senat, in dem zur Zeit die Demokraten noch eine knappe Mehrheit haben, nach den vorgeschriebenen Anhörungen bestätigt hatte.

Allerdings ist es in letzter Zeit häufig vorgekommen, dass die Tätigkeit eines Richters am Supreme Court endete, weil er oder sie verstarben. Antonin Scalia starb plötzlich mit 79 Jahren, und Ruth Bader Ginsberg mit 87 Jahren. Beide waren bis zu ihrem Tod aktiv am Supreme Court. Viele, die den Rechtsruck des Gerichts mit Sorge verfolgten, appellierten übrigens immer wieder an Ruth Bader Ginsburg, die auch zum liberaleren Flügel des Gerichts zählte, doch in den Ruhestand zu gehen, damit Präsident Obama ihren Nachfolger berufen könnte. Ginsburg war schwer an Krebs erkrankt und hatte immer wieder Rückfälle. Aber sie ließ sich nicht umstimmen und das Schicksal nahm seinen Lauf. Ginsburg starb im Jahr 2020, als Trump Präsident war, der daraufhin die konservative Richterin Amy Coney Barrett nominierte, die vom Senat bestätigt wurde. Die Zusammensetzung des Gerichts sähe deutlich anders aus, wenn Ginsburg nicht diese eklatante Fehlkalkulation begangen hätte.

Die Amtszeit zu begrenzen findet übrigens durchaus Zustimmung in der amerikanischen Bevölkerung, und zwar parteiübergreifend. Auch viele Rechtsexperten sprechen sich dafür aus. Der gängigste Vorschlag ist, die Amtszeit der Richter auf 18 Jahre festzusetzen, was dazu führen würde, dass ein amtierender Präsident im Schnitt zwei Richter pro Amtsperiode benennen könnte. Uneinig sind sich die Experten allerdings, ob es dafür eine Verfassungsergänzung geben müsste. Die amerikanische Verfassung erwähnt nicht direkt eine Begrenzung der Amtszeit und die Formulierung, wie lange Richter im Amt bleiben sollten, ist sehr schwammig und offen für Interpretationen: "The judges, both of the supreme and inferior courts, shall hold their offices during good behaviour" (Die Richter der übergeordneten und der untergeordneten Gerichte sollen ihr Amt innehalten, solange sie sich gut verhalten). Eine Ergänzung (Amendment) der Verfassung wäre allerdings ein sehr langwieriger Prozess. Sie bräuchte eine 2/3 Mehrheit in beiden Häusern, also im Senat und Repräsentantenhaus, und dann müssen auch noch drei Viertel der Bundesstaaten der Ergänzung zustimmen.

Übrigens gibt es bei den Senatoren oder Abgeordneten des Repräsentantenhauses in den USA ebenfalls keine Begrenzung der Amtszeit oder ein festgelegtes Rentenalter. In diesen Institutionen halten immer mehr über-80-Jährige äußerst wichtige Positionen inne. Nancy Pelosi, die Sprecherin des Repräsentantenhauses, ist zum Beispiel 82 Jahre alt, und tritt im November erneut an, um ihre Position zu verteidigen. Der Republikaner Mitch McConnell, der 80 ist, sitzt seit 1985 im Senat, und ist zur Zeit dort Minderheitsführer. Oder Diane Feinstein, die seit 1992 kalifornische Senatorin ist, und mittlerweile 89 Jahre alt ist, aber noch nicht ans Aufhören denkt. Über Feinstein mehren sich Berichte, dass sie an Demenz erkrankt und dem Amt nicht mehr gewachsen ist.

Abbildung [3]: Urteile des Supreme Courts, wie hier zum Waffenbesitz, sind in San Francisco oft umstritten.

Nun mag es sicherlich vereinzelt sehr fitte über 80-Jährige geben, aber vielleicht sollte man doch einmal die nächste Generation ans Ruder lassen. Präsident Biden hatte ja auch groß versprochen, dass er nur eine Amtszeit als Präsident anstrebt, aber jetzt munkelt man, dass er doch noch einmal antreten will im Jahr 2024, dann wäre er ebenfalls über 80. Ein eklatanter Fehler, meines Erachtens. Hoffentlich redet ihm diese Idee noch jemand aus. Ich kann ja eh nicht verstehen, wie man sich um so einen Knochenjob reißen kann. Aber wenigstens darf der amerikanische Präsident per Verfassung nur maximal acht Jahre regieren.

Aber nun zurück zum Supreme Court: Eine weitere Idee ist, mehr Richter an das oberste Gericht zu berufen, um für mehr Ausgewogenheit zu sorgen. Hier nennt man diesen Vorstoß etwas salopp "Packing the court." Die amerikanische Verfassung schreibt die Anzahl der Richter am Supreme Court nämlich ebenfalls nicht vor. Die Zahl hat historisch immer wieder geschwankt, von 5 bis zu 10 Richtern. Seit 1869 liegt sie allerdings bei 9. Der amerikanische Kongress kann die Anzahl festsetzen, somit wäre eine Änderung diesbezüglich leichter durchzusetzen, wenn die entsprechenden Mehrheiten im Senat und Repräsentantenhaus vorliegen. Viele bezweifeln aber, dass dies viel bringen wird, und befürchten eher, dass es dann ein ewiges Hin und Her gibt, je nachdem, welche Partei die Mehrheiten hat, und sich das Ganze noch mehr in ein politisches Kasperltheater verwandelt.

Nachtrag von Michael: Wer sich übrigens über das Thema "Roe vs. Wade" auf deutsch fundiert informieren möchte, dem sei der Artikel von Thomas-Fischer empfohlen, einem der wenigen Schreiber im Online-Spiegel, die noch fundiert berichten, und nicht bloß mit bunter Frisur und reißerischen Glossen Aufmerksamkeit um jeden Preis erregen wollen.

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Letzte Änderung: 28-Aug-2023