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  Rundbrief Nummer 117  
San Francisco, den 30.10.2016


Abbildung [1]: Auch im hohen Alter muss ich noch Skateboard fahren.

Michael Jeden Donnerstag in der Mittagspause fährt unsere Abteilung geschlossen zu einer nahegelegenen Cafeteria, und zwar unter Leitung des Chefs mit dem Skateboard. Ich bin ja trotz fortgeschrittenen Alters bekanntlich für jeden Blödsinn zu haben, kaufte mir deshalb im Sportgeschäft für etwa hundert Dollar ein sogenanntes Longboard und fahre seit dem immer mit.

Vor vielen vielen Jahren hatte ich mir als Jugendlicher ebenfalls mal ein Skateboard gekauft, das ironischerweise auch etwa 100 D-Mark (!) kostete, und so kannte ich die Gefahren bereits, die das Rollen auf Asphalt birgt: Kleine Kieselsteine, die die Räder blockieren oder Beulen im Straßenbelag, mittels derer das Board blitzartig unter den Füßen wegflutscht, und schon liegt man bäuch- oder rücklings auf der Straße. Und im Gegensatz zum Surfen im Meer, wo man grundsätzlich weich fällt, ist das Aufschlagen auf dem Straßenbelag richtig schmerzhaft. Schutzbekleidung oder gar einen Helm zu tragen ist allerdings in Kalifornien mega-out, selbst die Kids in den Skateboard-Parks, die durch Half-Pipes sausen, verzichten darauf.

Abbildung [2]: Mein Skateboard hängt stets griffbereit an der Wand in der Wohnung.

Abbildung [3]: Ein rabiater Skateboardfahrer macht die Gehwege San Franciscos unsicher.

Also rolle ich donnerstags morgens immer mit dem Board zur Haltestelle des Werksbusses in San Francisco. Den steilen Hügel auf der 24th Street lasse ich aber sicherheitshalber aus, den donnern zwar einige todesmutige Jugendliche herunter, aber so wahnsinnig bin ich doch noch nicht. Die Straßenverkehrsordnung von San Francisco schreibt übrigens für Skateboards explizite Regeln vor, denn nach Sektion 1.1 Abschnitt 13 fallen sie in die Kategorie "NUV", also "Non-motorized User-propelled Vehicles" ("Unmotorisiertes Fahrer-getriebenes Fahrzeug") mit "zwei oder mehr Rädern, aber ohne Kette oder Gangschaltung", bei denen sich der Fahrer vorwärtsbewegt, in dem er "gegen den Boden tritt" (Abbildung 5) .

Abbildung [4]: Im Sportgeschäft kosten billige Longboards um die hundert Dollar.

Abbildung [5]: Die Straßenverkehrsordnung widmet sich explizit dem Thema Skateboardfahrer.

Weiter steht dort in Abschnitt 7.2.13, dass es verboten ist, in sogenannten "Business Districts" (Stadtteile mit Geschäften) mit einem Skateboard zu fahren oder, egal wo in der Stadt, später als eine halbe Stunde nach Einbruch der Dunkelheit. Sonst ist das Skaten sowohl auf dem Gehweg, auf dem Radweg, oder sogar auf der Straße erlaubt, wenn der Fahrer Fußgängern die Vorfahrt lässt und keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Sachwerte beschädigt ("endangering the safety of people or property").

Abbildung [6]: Wie in dem Film "Back to the Future" hängen sich in San Francisco auch manche Skateboardfahrer an fahrende Autos.

Viele Skateboardfahrer halten sich allerdings nicht an die Regeln, sausen mitten in der Nacht in dunkler Kleidung mit Karacho die Hügel runter, nutzen Hauswände als Rampen oder hängen sich wie in dem 80ies-Klassiker "Back to the Future" an fahrende Autos, in dem sie sich geduckt am Radkasten des Hinterrads festhalten, damit's der Fahrer nicht merkt.

Abbildung [7]: Die Firma "Boosted Boards" wirbt mit Hipster-Jünglingen für Skateboards mit elektrischem Motor.

Und im Land der coolsten Erfindungen steht die Entwicklung natürlich niemals still: Seit einiger Zeit sausen Hipsterjünglinge auf elektrisch getriebenen "Boosted Boards" durch die Gegend. Sie halten eine Fernbedienung in der Hand, die den Motor des Boards hochdreht oder runterdrosselt. Die Boards erreichen hosenschlotternde Geschwindigkeiten von 30 km/h, fahren sogar Berge hoch und lassen sich straßenverkehrsordnungsgemäß an Stoppschildern ohne abzusteigen abbremsen und wieder beschleunigen. Neulich beschwerte sich auf einem Stadtforum allerdings ein Elektrofahrer über die Tatsache, dass er öfter von Autofahrern und sogar normalen Skateboardfahrern öffentlich angefeindet werde, wohl weil der neue Sport als zu hipsterhaft und außerdem unsportlich gilt.

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