(Angelika) Neben der leidigen Geschichte "Buch" hat ein zweites nicht so berauschendes Thema so manche Nachtschicht gefordert, nämlich die Abgabe unserer amerikanischen Steuererklärung. Zunächst einmal möchte ich mit einigen Vorurteilen aufräumen, die scheinbar nicht auszurotten sind: Erstens zahlt man auch in Amerika Steuern und diese sind nicht unbedingt geringer als in Deutschland. Richtig ist hingegen, dass man weniger Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) zahlt, wobei dabei zu bedenken ist, welchen Preis die Amerikaner dafür zahlen müssen, nämlich dass Millionen nicht krankenversichert sind und dass die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung eher ein Witz sind, die einen im Notfall eben nicht genügend absichern. Zweitens ist das Ausfüllen der amerikanischen Steuererklärung mindestens genauso kompliziert wie das der deutschen, von wegen hier ist alles einfacher und weniger bürokratisch. Bei den Formularen hat man das Gefühl, der Gestalter hat den Wettbewerb mit dem Thema "Wie drücke ich einen Sachverhalt möglichst kompliziert aus, dass ihn niemand mehr versteht" mit Bravour gewonnen. Echt zum Verrücktwerden. In diesen Situationen war ich immer kurz davor, sämtliche Steuerbücher und Unterlagen aus dem Fenster zu werfen. Ich hatte nämlich dieses Jahr die ehrenvolle Aufgabe, die Unterlagen auszufüllen. Michael hatte wegen seines Buches ja eine gute Ausrede (Nächstes Jahr schreibe ich auch ein Buch!). Außerdem hat er mich mit dem Argument gelockt, dass die Tochter eines Steuerberaters so etwas ja mit links schaffen müsste und dass ich doch eh viel gewissenhafter bin als er usw. usw. Ich wusste gar nicht, was ich alles für Qualitäten habe. Also, habe ich in den sauren Apfel gebissen, sämtliche Steuerbücher gelesen und nächtelang über den Formularen gebrütet. Ihr werdet jetzt vielleicht wissen wollen, warum wir überhaupt als Deutsche in Amerika Steuern zahlen. Das ist nun wieder eine Sache, die eigentlich ganz fair geregelt ist. Wenn man länger als 183 Tage im Land ist, muss man sein weltweites Einkommen in Amerika versteuern (also auch Michaels deutsche Bucheinnahmen). Dem Ami, der 183 Tage in Deutschland lebt, ergeht es genauso, das heißt er muss umgekehrt alles in Deutschland versteuern. Diese Regelung scheint ein Mensch mit gesundem Menschenverstand erfunden zu haben. Vielleicht werdet ihr euch auch wundern, dass wir die Steuererklärung nicht einfach von einem amerikanischen Steuerberater haben machen lassen. Das hätte wir gern getan, schließlich wollen die ja auch was verdienen. Aber unsere deutschen Freunde, die auch hier leben, haben uns dringend davon abgeraten, weil sich keiner mehr auskennt, sobald man sagt, man verdient auch noch in Deutschland etwas.
Witzig ist auch, dass jeder Amerikaner und Resident Alien (so heißen wir im Beamtenamerikanisch; erinnert sehr an E.T. und oft fühlt man sich auch wie ein Außerirdischer von einem anderen Planeten) seine Steuererklärung am 15. April abgeben muss. Da die meisten Amerikaner einen ziemlichen Horror vor der Steuererklärung haben (ich verstehe das gut), verfolgen viele die Strategie, möglichst lange dieses unangenehme Thema hinauszuschieben. So sieht man dann kurz vor dem 15. Leute in der U-Bahn, die auf den Knien ihre Formulare ausfüllen, viele Postämter haben am 15. bis Mitternacht auf und ebenso die Steuerberaterbüros. Oft gibt es auch Parties, um die Abgabe der Steuererklärung zu feiern und unsere amerikanische Freundin Anne sagte uns, dass am Wochenende nach dem 15. alle Restaurants voll sind, da man jetzt endlich wieder Zeit hat, auszugehen. Was hier übrigens auch anders ist als in Deutschland, ist, dass man keine Belege einschicken muss und nur 5 % der Steuererklärungen überprüft werden. 5 % ist natürlich verschwindend gering und so hofft jeder, dass seine Erklärung nicht geprüft wird und man nicht ins sogenannte "Audit" kommt. Das Problem ist nur, kommt man ins Audit, ist man dran, dann wird alles auf Herz und Nieren geprüft und die Behörden können bis zu drei Jahre zurückverfolgen. Je komplizierter die eigene Steuersituation ist, je wahrscheinlicher ist es, ins Audit zu kommen. Wir haben also ziemlich gute Chancen, was Michael nur zu der Bemerkung hat hinreißen lassen: "Man muss alles einmal mitgemacht haben". Also, ich weiß nicht, ich kann da gut drauf verzichten.
Bezüglich der Sache mit den Belegen habe ich hier übrigens schon die abenteuerlichsten Geschichten gehört. Da es ja relativ unwahrscheinlich ist, dass man ins Audit kommt, setzen viele Amerikaner Sachen ab, für die sie gar keinen Beleg haben. Im Audit muss man aber dann diese Belege vorzeigen. So erfinden dann die Leute Geschichten, dass sie ihre Belege bei einem Hausbrand verloren hätten oder eine beliebte Ausrede in Kalifornien nach dem großen Erdbeben 1989 war auch, dass alles aufgrund dieser Naturkatastrophe nicht mehr auffindbar war. Peinlich ist dann nur, wenn man die Daten verwechselt und man angibt, man hat keine Belege für Dinge, die lange nach dem Erdbeben waren, was wohl öfter vorgekommen ist.
Nachdem Michael und ich übrigens schon der festen Überzeugung waren, dass den Bürokratismus bezüglich der amerikanischen Steuern nichts mehr schlagen kann, hat uns der Verlag, für den Michael das oben erwähnte Buch schreibt, ein Formular geschickt mit dem melodischen Namen "Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung für Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens der Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika", d.h. wir müssen dieses Formular ausfüllen und an das Bundesamt für Finanzen schicken, damit wir nicht doppelt Steuern zahlen müssen, also in Deutschland und Amerika. Dass genau für diese Situation schon ein Vertrag zwischen den beiden Staaten besteht, der dies eindeutig regelt (siehe 183 Tageregelung), scheint zu den entsprechenden Behörden noch nicht durchgedrungen zu sein und so produzieren sie unnötige Papierberge und treiben Klein-Angelika und Klein-Michael an den Rand des Wahnsinns. Der Obergag ist nämlich, dass man natürlich auch noch eine Bestätigung des amerikanischen Finanzamts braucht, die beweist, dass wir hier steuerpflichtig sind. Darüber informiert einen der freundliche deutsche Text (um diesen zu verstehen, braucht man wiederum ein abgeschlossenes Studium im Verwaltungswesen). Nach mehrmaligem Lesen hatten Michael und ich dann endlich kapiert, dass wir das amerikanische Formular 6166 ausfüllen müssen, was man beim amerikanischen Finanzamt bekommt. Also hat Michael dort abends um sieben angerufen und doch tatsächlich noch jemanden angetroffen, was dann doch wieder ein deutlicher Unterschied zu den deutschen Behörden ist. Die freundliche Dame am anderen Ende der Leitung klärte ihn dann auf, dass es dieses Formular schon seit fünf Jahren nicht mehr gibt, aber sie uns gern das Informationsblatt zu diesem Thema mit der Nummer 686 schicken könnte. Dass man bei solchen Sachen dann manchmal vor Frust in den Telefonhörer beißen könnte, brauche ich wohl nicht mehr zu erwähnen. Da fragt man sich wirklich, ob solche Schlagwörter wie "Globalisierung" und "Flexibilität" ernst gemeint sein können oder ob es nicht doch darum geht, dass man möglichst in seinem eigenem Land bleiben soll. Oder wie es der Sachbearbeiter bei der Techniker Krankenkasse so nett formuliert hat, als wir nach Amerika gegangen sind und ich diesbezüglich etwas klären wollte: "Sie müssen ja nicht ins Ausland gehen!"
Wenn ihr jetzt bei der ganzen Schilderung den Faden verloren habt und nicht mehr durchblickt, tröstet euch, das ging und geht uns genauso.