(Angelika) Was mich betrifft, so werde ich ersteinmal nicht arbeiten dürfen. Die Amerikaner sind sehr, sehr streng mit ihren Arbeitsgenehmigungen und ich habe nur ein Begleitvisum (Michael nennt es das "Rockzipfelvisum".) erhalten. Falls ich vor Ort und Stelle ein Stellenangebot erhalten sollte, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass ich keinem Amerikaner die Stelle wegnehme, was praktisch bedeutet, dass man einen Rechtsanwalt beauftragen muss, um die Arbeitsgenehmigung zu erwirken. Ob eine Einrichtung diese Mühen und Kosten auf sich nimmt, ist fraglich; der soziale Bereich schwimmt ja bekanntlich nicht im Geld. So habe ich mir vorgenommen, verschiedene Praktika unentgeldlich abzuleisten, was natürlich erlaubt ist.
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