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  Rundbrief Nummer 82  
San Francisco, den 04.11.2009


Abbildung [1]: Wenn man beim Arzt schon Geld latzen muss, dann wenigstens steuerfrei.

Michael In den USA ist es durchaus üblich, dass selbst Leute mit guter Krankenkassenversicherung bestimmte Leistungen selbst bezahlen. Ich rede hier nicht nur von der Praxisgebühr im 10-Dollar-Bereich, sondern von Beträgen, die der Patient oft als Selbstbeteiligung im Rahmen seines Vertrages zahlt oder Leistungen, die die Krankenkasse von vorneherein ausschließt oder nur zu einem geringen Anteil trägt, wie Kronen beim Zahnarzt. Da läppern sich übers Jahr leicht mal hunderte oder sogar tausende von Dollars zusammen, und mit einem Trick zahlt man darauf keine Steuern. Und das sind in Kalifornien, wenn jemand spitzenmäßig verdient, schnell mal 30 oder gar 40%, wie wir euch in Rundbrief 11/1999 schon einmal vorgerechnet haben.

Zum Steuernsparen auf medizinische Leistungen bieten Firmen ihren Angestellten deshalb oft einen sogenannten "Flexible Spending Account" (FSA) an. Der Angestellte führt jeden Monat einen fixen Betrag steuerfrei ab und verwendet das Geld ausschließlich für medizinische Ausgaben. Der Teilnehmer erhält dann beispielsweise ein Kärtchen mit dem VISA-Emblem, mit dem er wie mit einer Kreditkarte beim Doktor, im Krankenhaus oder auch in Apotheken und Drogerien bezahlen kann. Damit auch alles mit rechten Dingen zugeht, muss jede Rechnung an den FSA-Anbieter gefaxt werden, die dann die Zahlung autorisieren.

Das Verfahren hat allerdings einen Haken: Eingezahltes Geld muss innerhalb des Kalenderjahres aufgebraucht werden, oder der FSA-Nutzer verliert den Anspruch darauf komplett. Das führt oft dazu, dass Leute am Jahresende noch hektisch eine neue Brille kaufen oder größere Bestände an Heftpflaster anlegen. Auch empfiehlt sich eine ordentliche Buchführung, damit man am Jahresende auch noch den letzten Cent an verfügbarem Geld aus dem Konto herauswringen kann.

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Letzte Änderung: 26-Nov-2012