27.04.2007   Deutsch English

  Rundbrief Nummer 67  
San Francisco, den 27.04.2007


Abbildung [1]: Wir werden über einen Class-Action-Lawsuit gegen unser Fitnesscenter benachrichtigt.

Michael Neulich flatterte mal wieder ein Brief ins Haus, der in seinem neutralen weißen Umschlag mit Adressfenster aussah wie Werbung für eine neue Kreditkarte. Innen befanden sich allerdings mehrere dicht beschriebene Seiten mit Rechtsanwaltsgebrabbel. Wie oft in Amerika wurde das Amtskauderwelsch für Otto Normalverbraucher übersetzt und so stand oben auf dem Brief zu lesen: "You are *not* being sued" ("Sie werden *nicht* verklagt").

Wir wurden lediglich darüber informiert, dass sich unser Fitnesscenter "24 Hour Fitness" in unlautere Geschäftspraktiken verstrickt hatte. So hatte die Firma Kündigungen ihrer monatlich zahlenden Kunden nicht sofort bearbeitet, sondern erst einen Monat später.

In Amerika geht so etwas nicht. Zwar mangelt es nicht an fantasievollem Unternehmerwillen, das Gesetz auszuhebeln und den Leuten das Geld mit allen möglichen und unmöglichen Methoden aus der Tasche zu ziehen, aber der Verbraucherschutz in Amerika ist einer der besten auf der ganzen Welt.

Schlägt mal wieder eine Firma über die Stränge, gibt es für die Verbraucher die Möglichkeit eines sogenannten "Class-Action"-Gerichtsverfahrens. Hierzu finden umtriebige Privatleute heraus, wer alles durch diese Geschäftspraktiken geschädigt wird, suchen sich eine Anwaltskanzlei und verklagen dann die Firma im Namen aller Geschädigten.

Stellt eine Firma mangelhafte Kinderautositze her, betreibt irreführende Werbung oder erbringt zugesicherte Leistungen nicht, kriegt sie auf diese Weise zack! eine auf den Deckel und muss, falls sich die Ansprüche als berechtigt erweisen, empfindliche Ausgleichszahlungen leisten.

Der Fall wird entweder vor dem Gericht des jeweiligen Bundesstaates oder, falls der Fall Bundesstaatsgrenzen überschreitet oder gegen föderales Recht verstößt, vor einem Bundesgericht verhandelt. Damit er angenommen wird, muss er einigen Kriterien genügen. So muss zum Beispiel nicht nur eine begründbare und genau bezifferbare Schädigung vorliegen, sondern die Anzahl der Geschädigten so groß sein, dass einzelne Gerichtsverfahren nicht praktikabel wären. Erkennt das Gericht eine Schuld der Firma und verknackt sie auf Zahlung, wird die Ausgleichssumme nach Abzug der Unkosten auf die Geschädigten verteilt. Diese finden dann unerwartet Post im Briefkasten, die sie darüber unterrichtet, dass jemand in ihrem Namen einen Prozess geführt und gewonnen hat! Schickt ein Geschädigter dann das dem Brief beiliegende Formular ein, erhält er seinen Anteil aus dem Gewinntopf zugesprochen.

Abbildung [2]: Als Ausgleich für ihre unlauteren Geschäftspraktiken bietet die Fitnesscenterkette eine kostenlose halbe Trainerstunde an.

Sieht eine Firma ein millionen- oder gar milliardenschweres Gerichtsverfahren auf sich zurollen, lenkt sie oft schon außergerichtlich ein und bietet von sich aus Ersatz an, denn derartige Verfahren gehen oft zu Gunsten der Verbraucher aus. Und wenn eine Firma richtig hinterhältig und kriminell handelt, besteht sogar die Gefahr, dass das Gericht "Punitive Damages" (Bußzahlungen) verhängt, die weit über den angerichteten Schaden hinausgehen. Im Fall BMW gegen Gore aus dem Jahre 1996 musste BMW zum Beispiel $2.000.000 zahlen, weil die Firma ihre reparierten Kärren in Nordamerika als neu vertickt hatte. Der Schaden des Klägers hatte nur $4.000 betragen, aber das Gericht war so erbost ob dieses unverschämten Geschäftgebarens der Bayern, dass es ihnen zeigte, wo der Hammer hängt.

Im Fall von "24 Hour Fitness" kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, wohl weil die Firma sich das Risiko eines Gerichtsverfahren sparen wollte. Wie ihr in Abbildung 2 sehen könnt, kann jeder Kunde jetzt aus vier möglichen Entschädigungsvarianten wählen, unter anderem bietet 24 Hours eine kostenlose halbe private Trainerstunde an! Das lassen wir uns gefallen.

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