01.12.2013   Deutsch English

  Rundbrief Nummer 104  
San Francisco, den 01.12.2013


Abbildung [1]: Welche Staatsbürgerschaft hätten's denn gern? Foto: Craig James

Angelika Mit Interesse verfolgten wir, dass CDU und SPD in Deutschland kürzlich in den Koalitionsverhandlungen die doppelte Staatsbürgerschaft thematisierten. Und jetzt steht es ja sogar im Koalitionsvertrag, dass Kinder, die in Deutschland geboren wurden aber ausländische Eltern haben, auf Dauer mehrere Staatsbürgerschaften führen dürfen. Das sogenannte Optionsmodell, das besagte, dass sich diese Kinder bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen, fällt also weg. Viele Deutsche, die in den USA leben, hatten dabei gehofft, dass es dann auch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für Deutsche gibt, die im Ausland leben.

Aber das war veilleicht etwas kurzsichtig gedacht, denn mit uns Hanseln im Ausland kann man natürlich politisch im Inland nicht punkten. Nach jetziger Rechtslage ist es so, dass man nur dann seinen deutschen Pass behält, wenn man vor Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft einen Beibehaltungsantrag bei den zuständigen deutschen Behörden stellt. Nachzuweisen ist unter anderem, dass der in den USA ansässige Deutsche noch Bindungen nach Deutschland hat. Wir kennen mittlerweile einige Deutsche in San Francisco und Umgebung, die den Beibehaltungsantrag mit Erfolg durchgedrückt haben, aber es liegt weiterhin im Ermessen der deutschen Behörden, ob der Antrag genehmigt wird.

Fairerweise möchte ich hier noch einmal erwähnen, dass auch amerikanische Gesetze eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht vorsehen, obwohl das in den Medien immer wieder behauptet wird. Es gibt dafür einfach kein amerikanisches Gesetz, aber es hat sich die Praxis durchgesetzt, dass sich niemand darum schert, wenn man seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehält, solange es das Ursprungsland erlaubt. Und wer mir nicht glaubt, kann es hier an hochoffizieller Stelle nachlesen.

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