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  Rundbrief Nummer 141  
San Francisco, den 22.12.2021


Abbildung [1]: Patienten dürfen nun die Notizen des Doktors lesen.

Angelika Neulich hatte ich einmal wieder eine Routineuntersuchung bei meiner Frauenärztin und staunte nicht schlecht, als ich hinterher auf dem Patientenportal online ihre Notizen von unserem Gespräch lesen konnte. Ich dachte zunächst, dass sie vielleicht auf den falschen Knopf gedrückt hätte, denn normalerweise hatte ich keinen Zugang zu diesen Anmerkungen, sondern kann über das Portal nur Rezepte, Laborberichte usw. einsehen oder meine Ärztin per E-Mail kontaktieren oder auch Termine ausmachen.

Ich dachte nicht weiter darüber nach und vergaß die ganze Sache wieder, bis ich vor einigen Wochen beim Augenarzt war, der mir dann anschließend einen Link schickte, damit ich mich bei seinem ureigenen Patientenportal anmelden konnte, um seine Notizen über meinen Besuch einzusehen. Hmm, dachte ich mir, das muss ein neues Gesetz sein und fragte nach. Und tatsächlich, der neue, im Jahr 2018 verabschiedete sogenannte "21st Century Cures Act" enthält einen Passus, der es Ärzten untersagt, dass elektronisch aufgenommene Notizen dem Patienten vorenthalten werden.

Da heutzutage fast jeder Arzt seine Gesprächsnotizen gleich in den Computer oder ein Tablet eintippt, müssen diese nun seit April diesen Jahres auch dem Patienten zur Verfügung gestellt werden. Ich finde das lobenswert, denn schließlich geht es ja um einen selber. Ich möchte nicht wissen, wieviele Ärzte jetzt mehr über ihre Ausdrucksweise nachdenken. Es gibt schon Vorschläge auf dem Internet, wie man bestimmte Sachen nicht wertend sondern neutraler formuliert. Ein gängiger Ausdruck unter Medizinern ist laut einschlägigen Foren "Poor Historian" (also: schlechter Historiker), wenn ein Patient Dinge bezüglich seiner Gesundheit nicht mehr weiß. Der Alternativvorschlag ist: "Kann sich nicht erinnern." Wobei "Poor Historian" schon sehr viel lustiger ist.

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