25.10.2007   Deutsch English

  Rundbrief Nummer 70  
San Francisco, den 25.10.2007


Abbildung [1]: Hat keine Sorgen bezüglich der Rente: Opa Meume

Angelika Schon oft haben wir im Rundbrief erwähnt, dass die amerikanische Rentenversicherung (Social Security) einige der wenigen staatlichen Pflichtversicherungen ist. Eine richtige Ausnahme in der ansonsten von privaten und marktwirtschaftlichen Systemen geprägten USA.

Der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt unterschrieb 1935 das Social-Security-Gesetz, um eine Grundsicherung im Rentenalter zu gewährleisten. Die Weltwirtschaftskrise (hier "Great Depression" genannt), die 1929 begann, und viele Privathaushalte in tiefste Armut stürtzte, hatte die Stimmung im Land verändert und ebnete den Weg für eine Sozialversicherung im europäischen Stil. Allerdings ging es von Anfang an nicht darum, mit Hilfe der Rentenversicherung den Lebensstandard zu halten, sondern das Überleben zu sichern und Altersarmut zu verhindern.

Will der Arbeitnehmer im Alter seinen gewohnten Lebenstandard nicht aufgeben, muss er die staatlichen Rentenzahlungen auf irgendeine Art und Weise aufstocken. Früher standen dabei in Amerika die Betriebsrenten im Vordergrund, die Firmen wie General Motors, Ford oder United Airlines anboten. Mittlerweile versuchen aber immer mehr Firmen durch allerlei Tricks, diese Verpflichtungen loszuwerden.

Denn die Betriebsrenten unterliegen keinem strengen gesetzlichen Schutz in den USA. Es gibt zwar einen Sicherheitsfond, den die Organisation "Pension Benefit Gurantee Corporation", verwaltet und der wie eine Rückversicherung funktioniert, also Zahlungen garantiert, wenn Firmen zum Beispiel pleite gehen. Aber oft fallen diese Zahlungen deutlich geringer aus als die versprochene Betriebsrente.

Bleibt also nur der 401k, den Michael schon einmal in Rundbrief 08/2003, oder das traditionelle Sparen. Für viele Geringverdiener bleibt es aber utopisch, privat für ihr Renteralter vorzusorgen. Nach einer Statistik aus dem Jahr 2005 müssen 22 Prozent der heutigen Renter mit Hilfe der Zahlungen aus der Social-Security-Versicherung über die Runden kommen.

Und damit ihr eine Vorstellung habt, wieviel der durchschnittliche Renter aus der staatlichen Versicherung bekommt: 1050 Dollar waren es im Jahr 2007 laut der Statistik der "Social Security Administration", dafür bekommt ihr in San Francisco gerade einmal ein Zimmerchen.

Abbildung [2]: Die Zeit läuft: Nur wer 40 Punkte erreicht, bekommt eine amerikanische Rente.

Aber wie kommt man in den Genuss einer amerikanischen Rente? In Deutschland muss man dafür mindestens fünf Jahre in das System einzahlen. In den USA sammelt der Berufstätige sogenannte Social Security Credits (in etwa Guthabenpunkte). 40 braucht er, um seinen Rentenanspruch zu erwirken.

Jedes Jahr gibt es maximal vier Punkte (pro Quartal ein "Credit"). In diesem Jahr muss man pro Quartal mindestens 1000 Dollar (2008 erhöht es sich auf 1050 Dollar) verdient haben, um den Guthabenpunkt zu bekommen, und mindestens $4000 im ganzen Jahr.

Das bedeutet also (ihr habt es sicher schon ausgerechnet), dass es 10 Jahre dauert, um einen Anspruch zu erwerben. Ausländer, die in Amerika legal leben und arbeiten, unterliegen den gleichen Regel. Gehen diese allerdings in ihre Heimatländer zurück, überweist der amerikanische Staat nur dann die Rente ins Ausland, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und dem jeweiligen Land besteht (Rundbrief 08/2007).

Wie in Deutschland gehen die Beiträge für die Rentenversicherung direkt vom Gehalt ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen in den Topf ein, jeweils 6,2% bis zu einem Jahresgehalt von 97.500 Dollar (Stand 2007). Selbständige führen dementsprechend 12,4% ab.

In den USA ist anders als in Deutschland praktisch jeder versicherungspflichtig, und die Umverteilung geschieht anders. Geringverdiener erhalten durchschnittlich mehr im Vergleich zu Besserverdienern. Es gibt auch eine Höchstgrenze für die monatlichen Rentenzahlungen. 2008 sind es 2.185 Dollar pro Monat, dann ist Schicht im Schacht. Die abgeführten Rentenbeiträge wandern übrigens in den sogenannten Social Securtiy Trust Fund ("Treuhand-Fond"), der in U.S. Treasuary Bonds (Bundesschatzbriefe) investiert. Zur Zeit schreibt dieser noch schwarze Zahlen. Ab 2018 kehrt sich dies Hochrechnungen zufolge aber um.

In Amerika erreichen sowohl Männer als auch Frauen, die 1960 oder später geboren wurden, das volle gesetzliche Rentenalter mit 67 Jahren. Möchte man früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden, zahlt der amerikanische Staat ab 62 eine gekürzte Rente aus. Ein Pferdefuß ist allerdings, dass der Renter erst mit 67 Jahren in die staatliche Krankenversicherung für Rentner, Medicare (Rundbrief 03/2005), kommt.

Das amerikanische Finanzamt steht auf der Matte und hält die Hand auf, wenn das jährliche Einkommen des Renters 25.000 (bei Verheirateten 32.000) Dollar übersteigt. Zum Einkommen zählen die Hälfte (!) der Rentenbezüge, und zum Beispiel Zinseinnahmen oder Halbtagsjobs, denn viele amerikanische Renter müssen notgedrungen dazu verdienen. Großzügigerweise darf der Rentner von Seiten der "Social Security Administration" aber soviel dazu verdienen, wie er möchte, ohne Rentenkürzungen hinzunehmen, sobald er das volle Rentenalter erreicht hat.

Auch in Amerika gibt es eine Hinterbliebenenrente, die für minderjährige und/oder behinderte Kinder sowie Ehepartner sorgt, falls der Brotverdiener stirbt. Witwenrente gibt es ohne minderjährige oder behinderte Kinder im Haushalt aber frühstens ab 60. Auch geschiedene Ehepartner haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie mindestens 10 Jahre verheiratet waren. Bei meinen Recherchen fand ich heraus, dass Rentenzahlungen auf Eis liegen, wenn der betroffene Renter rechtskräftig verurteilt wird und mehr als 30 Tage im Gefängnis sitzt.

Präsident Bush hatte es sich übrigens zum Ziel gesetzt, die staatliche Rentenversicherung zu privatisieren und ist damit am Widerstand in der Bevölkerung gescheitert. Er gab schließlich zähneknirschend auf.

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