Angelika Noch während die Leute in San Francisco auf der Straße tanzten, um den Sieg Obamas zu feiern, zeigten sich viele wegen einer anderen Abstimmung enttäuscht: Die hart umkämpfte Proposition 8 (Proposition=Volksbegehren) erhielt eine knappe Mehrheit. In Kalifornien gaben die Wähler nämlich nicht nur ihre Stimme für den Präsidenten ab sondern auch für diverse Volksbegehren. Die Proposition 8 ergänzt die kalifornische Verfassung dahingehend, dass eine Ehe explizit nur zwischem einem Mann und einer Frau bestehen kann. Wer also für Proposition 8 ist, ist gegen die Homo-Ehe, wer gegen Prop 8 ist, ist für die Homo-Ehe. Nicht verwechseln!
52% der kalifornischen Bürger sagten "ja" zur Proposition 8. Ihr erinnert euch vielleicht, dass erst im Mai diesen Jahres der oberste kalifornische Gerichtshof die Homo-Ehe erlaubte und sich mittlerweile 18.000 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort in Kalifornien gaben (Rundbrief 07/2008).
Sogleich gab es Analysen, wer gegen die gleichgechlechtliche Ehe gestimmt hatte. In einer Ironie des Schicksals schien die höhere Wahlbeteiligung der schwarzen kalifornischen Bevölkerung, die ihre Stimme für Obama abgeben wollte, gleichzeitig das Aus für die gleichgeschlechtliche Ehe zu bedeuten, denn 70% dieser Bevölkerungsgruppe stimmten für Proposition 8. Allerdings ist der Anteil der Schwarzen in Kalifornien relativ gering (6%). Allgemein war die Religionszugehörigkeit bzw. der häufige Kirchgang ein besserer Indikator. Latinos, die in der Regel katholisch sind, stimmten ebenfalls überwiegend für Proposition 8.
Nun ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, denn der Fall geht zurück an das oberste kalifornische Gericht. Gerade heute entschieden die Richter, dass sie sich damit befassen werden, ob die 18.000 legal geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen gültig bleiben und ob es sich bei der Proposition 8 wirklich um einen Verfassungszusatz oder um eine Verfassungsänderung handelt. Das mag euch jetzt wie Haarspalterei vorkommen, aber entscheiden die Richter, dass es mehr einer Verfassungsänderung gleichkommt, ist die Proposition 8 ungültig. Eine Verfassungsänderung kann nämlich nur zur Abstimmung vor den Wähler gebracht werden, wenn vorher eine Zweidrittelmehrheit der Legistative dafür gestimmt hat, während für eine Ergänzung die Wählerpetition durch Unterschriften reicht. Die Gegner der Proposition 8 argumentieren, dass es sich um eine Verfassungsänderung handelt, da fundamentale Rechte einer Bevölkerungsgruppe durch einfache Mehrheitsabstimmung entzogen werden. Der Hickhack geht also weiter.