Bundestagswahl: Im Ausland wählen
09/2002
(Angelika) Mit Spannung verfolgen wir hier den deutschen Wahlkampf. Schmunzelnd beobachteten wir die Amerikanisierung des Wahlkampfes: Fernsehduelle, eine deutsche Zeitung schlägt vor, welche Partei der Leser am besten wählt -- das gibt es sonst nur in den USA. Erstaunlich ist, wie unreflektiert solche amerikanischen Traditionen auf Deutschland übertragen werden.
Ich wage zu behaupten: Deutschland ist nicht Amerika. Zunächst einmal sind die Wahlen zum amerikanischen Präsidenten Personenwahlen. In Deutschland dachte ich bisher doch, dass es mehr um das Programm der einzelnen Parteien geht (bitte nehmt mir nicht meine Illusionen). Und die amerikanischen Fernsehduelle der Präsidentschaftskanditaten bekommen hier deshalb solches Gewicht, weil das für das Gros der Amerikaner die einzige Informationsquelle ist. Somit entscheiden oft die Fernsehduelle, wer letztlich Präsident wird.
Aber ich wollte eigentlich etwas ganz anderes berichten, nämlich wie Deutsche, die im Ausland leben, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben können. Bei der letzten Bundestagswahl 1998 glaubte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn noch, dass ich einfach zur deutschen Botschaft in San Francisco gehen könnte, um meine Briefwahlunterlagen abzuholen. Falsch gedacht. Zunächst musste ich einen Antrag bei der Stadt stellen, in der ich zuletzt in Deutschland gemeldet war (sprich München), um ins Wählerregister aufgenommen zu werden. 1998 war ich prompt zu spät dran. Dieses Mal passte ich aber wie ein Fuchs auf. Bedingt durch die Segnungen des Internets konnte ich den Antrag zum Eintrag ins Wählerregister auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes bekommen, den ich dann postwendend nach München schickte. Ca. vier Wochen vor der Wahl trudelten doch tatsächlich die Briefwahlunterlagen in San Francisco ein.
Lalala, ich habe schon gewählt und hoffe inständig, dass mein Stimmzettel es gut über den großen Teich schaffte. Auslandsdeutsche können übrigens nur an der Bundestagwahl (und, wenn ich richtig informiert bin, an der Europawahl) teilnehmen. Und hier für alle, die es genau wissen wollen (ich liebe Beamtendeutsch): "Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und nach dem 23.05.1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in den heutigen Grenzen Deutschlands gelebt haben. Unbefristet wahlberechtigt sind Deutsche, die in einem Mitgliedsstaat des Europarates leben. Für die Dauer von 25 Jahren seit ihrem Fortzug aus dem Bundesgebiet sind diejenigen Deutschen wahlberechtigt, die in einem sonstigen ausländischen Staat leben. Wichtig ist die rechtzeitige Eintragung in das Wählerverzeichnis (bis zum 21. Tag vor der Wahl)."