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  Rundbrief Nummer 74  
San Francisco, den 02.05.2008


Abbildung [1]: Die Steuern auf einen Nachlass fallen 2010 weg

Michael Wie in Deutschland auch, müssen Erben auf eine Erbschaft Erbschaftssteuer, die sogenannte "Estate Tax" zahlen. Allerdings ist eine Freigrenze von 2 Millionen Dollar festgelegt.

Überlebende Ehepartner sind allerdings von der Estate Tax befreit. Dies gilt aber nicht für Leute, die keine amerikanischen Staatsbürger sind. Das ist der Grund, warum viele Greencardholder schließlich doch die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen, obwohl diese sonst, außer dass man wählen kann, kaum Vorteile bringt. Übrigens haben die Deutschen ein Abkommen mit den Amerikanern, das im Jahr 2006 einen Freibetrag von $2.000.000 zwischen deutsch/amerikanischen und deutsch/deutschen Ehepartnern einräumt.

Die oben angegebene Freigrenze für Amerikaner von 2 Millionen Dollar, wenn zum Beispiel jemand Geld an seine Kinder vermacht, gilt allerdings auch nur im Jahr 2008. Nächstes Jahr, 2009, wird sie temporär auf $3.5 Millionen angehoben, um dann im darauffolgenden Jahr, 2010, schließlich ganz wegzufallen.

Und jetzt kommt der Hammer: Im Jahr 2011 kehrt sie wieder zurück, und zwar mit einer Freigrenze von nur einer Million Dollar! Wenn also der amerikanische Kongress sich nicht zusammensetzt und ein neues Gesetz für die auch "Death Tax" genannte Estate Tax erlässt, ist Sterben im Jahr 2010 so billig wie noch nie. Was das für gesellschaftliche Auswirkungen haben könnte, kann man sich leicht vorstellen und man hofft, dass der Staat das umgehend abwendet.

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Letzte Änderung: 26-Nov-2012