Angelika Obama hat während seiner Amtszeit häufig mittels Durchführungsverordnungen ("Executive Orders") Programmpunkte durchgedrückt, die er ansonsten mangels Mehrheiten nicht per Gesetz durch den Kongress oder Senat bekommen hätte. Dazu gehört das Klimaabkommen von Paris, das Austellen von Arbeitsgenehmigungen für Personen, die als Kinder illegal mit ihren Eltern eingereist sind, oder auch Ölbohrverbote im arktischen Ozean.
Sowohl demokratische als auch republikanische Präsidenten haben sich in den letzten 20 Jahren zunehmend dieser Strategie bedient, die die Verfassung eigentlich nur für dringend zu lösende Probleme vorsieht. Historisch hat schon fast jeder amerikanische Präsident von dieser Keule Gebrauch gemacht, angefangen mit George Washington, der gleich mit acht Executive Orders loslegte, über Abraham Lincoln, der mit der berühmten Order "Emancipation Proclamation" 1863 die Sklaven befreite, bis zu Ronald Reagan (381), George H. W. Bush (291), Bill Clinton (308), George W. Bush (291) und schließlich Obama (261).
Das Problem an der Sache ist nur, dass diese Anordnungen keine bindenden Gesetze sind und sie der nächste Präsident ganz einfach per Unterschrift aufheben kann. Trump hat natürlich schon damit geprahlt, die Executive Orders gleich als erste Amtshandlung anzupacken, und gleich anschließend auch selbst wieder von den Durchführungsverordnungen fleißig Gebrauch zu machen. Da kommt was auf uns zu.