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  Rundbrief Nummer 103  
San Francisco, den 21.09.2013


Abbildung [1]: Welche Partei Angelika wohl wählt?

Angelika Da wir ja nur eine amerikanische Greencard besitzen und nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft, dürfen wir in den USA nicht wählen. Aber Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können per Briefwahl an der Bundestagswahl in Deutschland teilnehmen. Dazu muss man nach Vollendung des 14. Lebensjahrs mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dies darf noch nicht länger als 25 Jahre her sein. Oder es ist nachzuweisen, dass man sich persönlich mit den politischen Verhältnissen in Deutschland auskennt, wobei ein Merkblatt extra darauf hinweist, dass es dabei nicht ausreicht, deutsche Medien im Ausland zu konsumieren.

Abbildung [2]: Dieses Formular muss der Auslandsdeutsche ausdrucken, ausfüllen, und an das Wahlamt der Stadt seines letzten Wohnsitzes in Deutschland schicken.

Nun ja, 25 Jahre sind wir ja dann doch noch nicht hier, also haben wir heuer per Briefwahl gewählt. Ich hatte schon einmal berichtet, dass wir nicht etwa einfach die Briefwahlunterlagen beim deutschen Konsulat in San Francisco abholen können (Rundbrief 09/2002). Nein, nach den Wahlinformationen für Auslandsdeutsche mussten wir zunächst einen Antrag zur Aufnahme ins Wählerregister stellen. Dazu lädt man einfach von obiger Webseite den Antrag als PDF-Dokument herunter. Neben dem Namen, Geburtsdatum, der Passnummer und der aktuellen Adresse im Ausland musste auch die Adresse drauf, unter der wir zuletzt in Deutschland gemeldet waren, mit dem Abmeldedatum.

Abbildung [3]: Ein paar Wochen später kommen die Wahlunterlagen aus Augsburg nach San Francisco.

Wie gut, dass ich immer alles aufhebe und abhefte. Dann mussten wir natürlich noch versichern, dass wir schon 18 und somit wahlberechtigt sind und die oben genannten Bedingungen erfüllen, um als Deutsche im Ausland wählen zu dürfen. Dann schickten wir unsere Anträge an das Wahlamt unseres letzten Wohnsitzes, was bei mir München war, und bei Michael lustigerweise Augsburg. Stichtag für den Eingang des Antrags war dieses Jahr übrigens schon der 2. September, denn das Ganze muss schließlich bearbeitet werden. Wir hatten schon Bedenken, ob irgend jemand unsere Anträge überhaupt ernst nehmen würde, aber deutsche Amtsstuben arbeiten nach wie vor wie die Uhrwerke, denn zu unserem Erstaunen kamen von beiden Wahlämtern nach einigen Wochen richtig frankierte und adressierte Umschläge mit den Wahlunterlagen in San Francisco an!

Abbildung [4]: Mit ausreichend Porto frankiert geht der Wahlbrief zurück nach Augsburg.

Also zückten Michael und ich die Kugelschreiber, um unsere Kreuze zu machen, und tüteten alles wieder in die entsprechenden farbigen Briefumschläge ein. Dabei kommt der Wahlzettel in einen anonymen Umschlag, den man zupappt und in den Rückumschlag steckt. Das stellte sich bei den Augsburger Wahlunterlagen als schwierig heraus, da der Rückumschlag genauso groß wie der Wahlumschlag war! Die Münchner hatten die Umschläge so dimensioniert, dass der kleine Wahlumschlag in den etwas größeren Rückumschlag passte.

Richtig frankiert ($1.10) schickten wir die ausgefüllten Unterlagen wieder auf den Weg zurück über den großen Teich. Hoffen wir mal, dass sie gut angekommen sind. Wir haben im Spiegel gelesen, dass es mittlerweile als salonfähig gilt, nicht zu wählen. Wir hoffen ihr gehört nicht dazu. Also an die Wahlurnen, denn jede Stimme zählt!

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Letzte Änderung: 20-Jul-2014