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  Rundbrief Nummer 150  
San Francisco, den 19.10.2023


Abbildung [1]: Auszahlung der Mehrwertsteuer am Flughafen

Angelika Wenn ihr noch zu den Menschen gehört, die gern zum Einkaufsbummel in die Innenstadt gehen, ist euch in größeren Geschäften vielleicht schon einmal aufgefallen, dass diese damit werben, dass der Kunde bei ihnen steuerfrei einkaufen kann. Was steckt dahinter? Die Mehrwertsteuer, die Deutschland auf die meisten Waren erhebt, beträgt bekanntlich 19% des Kaufpreises. Wer aus einem nicht EU-Land kommt, kann sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen, die er auf Einkäufe während der Reise entrichtet hat. Voraussetzung ist, dass die Waren nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sind und in unbenutztem Zustand im Reisegepäck wieder ausgeführt werden.

Das gilt auch für deutsche Staatsbürger wie uns, die in einem Nicht-EU-Land leben. Allerdings muss dabei der deutsche Pass den Auslandswohnort anzeigen, sonst wird der Zöllner bei der Ausreise fuchsig und verweigert den Zollstempel. Um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen, kann der Kunde sich theoretisch im Laden eine Ausfuhrbescheinigung geben lassen, dann bei der Ausreise am Flughafen den Zollstempel abholen, der die Ausfuhr der Waren bestätigt, und später die abgestempelte Bescheinigung wieder im Geschäft vorlegen oder diesem zuschicken. Das ist natürlich bei touristischen Besuchen sehr umständlich, vor allem, wenn man in vielen unterschiedlichen Geschäften eingekauft hat.

Deshalb gibt es Serviceanbieter, die die Erstattung für den ausländischen Kunden gegen eine Gebühr vereinfachen. "Global Blue Refund" ist eine der bekanntesten dieser Firmen, aber neuerdings findet man auch immer häufiger den Anbieter "Planet Tax Free". Läden arbeiten jeweils mit einem dieser Anbieter zusammen. Besonders in Städten mit vielen ausländischen Touristen wie in Amsterdam stößt man oft auf das Schild "Tax Free Shopping", aber auch in meinem überschaubaren Oldenburg, wo ich während Deutschlandbesuchen gerne Klamotten im Kaufhaus "Leffers" einkaufe, ist dies möglich.

Abbildung [2]: Links geht's zum Zoll, rechts gibt's die Steuer zurück.

Wie läuft das nun konkret beim Einkauf ab? An der Kasse sagt man, dass man "Tax Free" einkaufen möchte. Dann wird entweder, wie bei Leffers in Oldenburg, das Formular von "Global Blue Refund" von Hand ausgefüllt oder wie bei "Hirmer" in München ein Formular von "Planet Tax Free" elektronisch an der Kasse erstellt. Wichtig ist auch, dass der Originalkassenbon dem Formular beiliegt. Der Kunde muss dann noch seine Kontaktdaten wie Adresse und Passnummer in das Formular eintragen und das Formular unterschreiben. Jedes Land hat leicht unterschiedliche Bestimmungen. In Deutschland muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein und Waren im Mindestwert von 50 Euro pro Geschäft erstehen.

Der zweite Schritt erfolgt dann beim Zoll am Flughafen. Es ist schon etwas mühsam, den nötigen Papierkram bei der Abreise am Flughafen zu erledigen, weil es Zeit kostet. Aber da wir auf Deutschlandbesuchen immer so einiges einkaufen, lohnt es sich dann doch. Wo der Ausreisende den Ausfuhrzollstempel beim Zoll erhält ist je nach Flughafen unterschiedlich und hängt davon ab, ob man die ausgeführten Waren im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitführt. Der Zollbeamte will die Waren nämlich unter Umständen begutachten. Wir machen schon seit Jahren das "Tax-Free-Einkaufen" und mussten bis jetzt zweimal unsere Ware vor dem Zöllner ausbreiten. Aber wir beobachten immer wieder, dass gestresste Reisende in ihren Koffern wühlen, um die Waren zu finden, wenn der Zollbeamte dies verlangt. Profis packen natürlich griffbereit alles in einen designierten Koffer.

Hat der Reisende die eingekauften Waren in dem Gepäck, das er aufgeben möchte, geht er in der Regel erst zum Flughafenschalter seiner Fluggesellschaft. Dort checkt er das Gepäck ein, kriegt die Gepäckbandarole aber sagt dann dem Personal am Schalter, bevor das Gepäck auf dem Laufband in die Katakomben des Flughafens verschwindet, dass er "Tax-Free-Einkaufsware" im Gepäckstück hat und noch zum Zoll muss. Dann kriegt man das Gepäckstück wieder ausgehändigt und schleift es durch den Flughafen bis zum Zollbüro, was je nach Flughafen auch etwas weiter entfernt vom Abfertigungsschalter der Fluggesellschaft liegen kann. Dann reiht man sich in die Schlange dort ein, spricht noch schnell ein Stoßgebet, dass nicht gerade jemand vor einem dran ist, der dem Zöllner nicht nur zig Formulare vorlegt, sondern diese dann noch nicht einmal vollständig ausgefüllt hat und seine Waren schließlich im Koffer nicht finden kann. Alles schon passiert. Rückt man zum Zöllner vor, gibt man diesem seine "Tax-Free-Formulare" und seinen Pass. Der Zöllner haut dann den Ausreisestempel auf das Formular und hat hoffentlich nicht das Bedürfnis, jede Unterhose und jedes Paar Socken zu sehen, das man erstanden hat. Dann wird das Gepäckstück mit der Ware noch im Zollbüro auf ein Laufband gehievt, damit es aufs Flugzeug aufgeladen werden kann. Ich drücke dann immer beide Daumen, dass das Gepäckstück daraufhin nicht irgendwo im Flughafengebäude herumschwirrt und aufs richtige Flugzeug kommt.

Abbildung [3]: Steuerbestätigung vom Laden

Es besteht auch die Möglichkeit, die eingekauften Sachen im Handgepäck mitzuführen, vorausgesetzt diese haben Platz. Allerdings ist es wichtig zu bedenken, dass der Zollbesuch dann erst nach der Sicherheit stattfindet. Das ist etwas verwirrend und mir ist es auch schon passiert, dass ich zunächst am falschen Zollbüro in der Haupthalle angestanden war und mich der Zöllner dann wegschickte. Mit dem Handgepäck geht man nämlich zuerst durch die Sicherheit, die Passkontrolle für die Ausreise und sucht dann auf der anderen Seite das Zollbüro. Dort läuft alles wie oben beschrieben, nur mit dem Unterschied, dass man das Handgepäck natürlich nicht auf ein Laufband stellt sondern auf den Flug mitnimmt. Lustigerweise fragte mich der Zöllner beim letzten Mal übrigens, ob ich zwei Pässe hätte, denn ich hatte meinen amerikanischen für die Tax-Free-Einkäufe angegeben und vorgelegt, hatte aber bei der Ausreisepasskontrolle vorher wie vorgeschrieben meinen deutschen Pass vorgelegt, was der gute Mann sehen konnte ("Big brother is watching you.").

Nun folgt der letzte Schritt. Wer die Erstattung nicht erst beim nächsten Deutschlandbesuch mit dem Zollstempel gewappnet im Laden abholen will, geht auf großen Flughäfen wie München und Frankfurt zu einem der "Global-Blue-Büdchen" neben den Zollbüros. Der Reisende kann sich das Geld bar auszahlen lassen, was wiederum Gebühren kostet. Wer Dollars statt Euros möchte, bekommt einen unvorteilhaften Wechselkurs. Eine andere Option ist, seine Kreditkarte vorzulegen, auf die dann die Rückerstattung gutgeschrieben wird, was weniger gebührenlastig ist und relativ schnell geht.

Auch kann man den Papierkram zu Global Blue oder Planet Tax Free einschicken, mit Hilfe des beiliegenden Umschlags, was länger dauert, aber nützlich ist, falls der Schalter nicht besetzt ist. In der Nähe des Zollbüros stehen spezielle Briefkästen dafür. Allerdings bereitet es mir immer etwas Bauchschmerzen, meine Kreditkartennummer auf das Formular zu setzen, das dann um die halbe Welt geht, um zu den Büros von Global Blue und Planet Tax Free zu gelangen, die sich in der Slowakei beziehungsweise Polen befinden. Bei "Planet Tax Free" mussten wir letztes Mal unsere Unterlagen einschicken und wochenlang kam das Geld nicht auf unsere Kreditkarte. Michael hatte daraufhin schon einen Suchantrag online gestellt, als plötzlich fast zeitgleich die Gutschrift auf unser Kreditkarte erschien.

Abbildung [4]: Von 97,38 Euro Erstattung kamen 66.70 Dollar auf der Kreditkarte an.

Wieviel kommt nun von der Erstattungssumme tatsächlich an? In Abbildung 3 seht ihr, dass von einer Kaufsumme von 609,93 Euro vom Laden insgesamt 97,38 Euro Mehrwertsteuer einbehalten wurden, das waren zu diesem Zeitpunkt umgerechnet 106.05 Dollar. Exakt zwei Monate nach unserer Ausreise kamen auf unserer Kreditkarte nach Abzug aller Bearbeitungs- und Umwechselgebühren genau 66.70 Dollar an, also wurden insgesamt 37% abgezogen, kein Pappenstiel!

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Letzte Änderung: 19-Oct-2023