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  Rundbrief Nummer 152  
San Francisco, den 24.12.2023


Abbildung [1]: Weihnachtgrüße aus San Francisco

Angelika Tradition bleibt Tradition. Auch dieses Jahr schreibe ich den Weihnachtsrundbrief wie immer in letzter Minute am Heiligabend, aber es ist auch ein guter Weg, ein wenig zu reflektieren, bevor der Baum geschmückt wird. Auch 2023 war geprägt von weltpolitischen Krisen und Umweltkatastrophen. Man kommt sich vor, als sitzen wir alle auf dem Pulverfass. Aber die Weihnachtsgeschichte ist ja eine Geschichte voller Hoffnung, auch wenn man nicht religiös ist. Ein Mensch wird im ärmlichen Stall geboren, und versucht die Welt zu verändern mit friedlichen Mitteln.

Ich habe ja schon im letzten Rundbrief zugegeben, dass ich Weihnachten sehr gern feiere und gehöre dabei auch noch zu den Menschen, die gerne Weihnachtsgeschenke machen. Ich bemühe mich, etwas Schönes zu finden, was dem Beschenkten Freude macht. Das mag nicht immer gelingen, aber der Wille ist stets da. Jahrelang habe ich mit viel Fleiß und Freude Päckchen zu Weihnachten gepackt und nach Deutschland geschickt, bis mir der deutsche Zoll das so richtig madig machte. Schon früher öffnete der Zoll ab und zu einmal ein Päckchen von mir, aber da immer alle ordnungsgemäß mit einer Zollinhaltserklärung versehen und eindeutig Geschenksendungen waren, erhob der Zoll nach der Prüfung nie Gebühren.

Denn es gilt, dass bei Geschenken im Wert von bis zu 45 Euro, die von Privatperson zu Privatperson aus den USA nach Deutschland geschickt werden, keine Einfuhrabgaben anfallen. Übrigens kommt die krumme Zahl von 45 Euro dadurch zustande, dass damals bei der Einführung des Euros, der bis dahin geltende Höchstwert von 100 DM umgerechnet wurde. Auch interessant, dass der in all den Jahren nicht einmal angepasst und die Freigrenze erhöht wurde.

Seit dem Boom des Onlinehandels bestellen auch immer mehr Menschen im nicht europäischen Ausland Waren, zum Beispiel coole T-Shirts aus Amerika. Nun unterscheidet der Zoll richtigerweise kommerzielle Waren von Geschenken und auf kommerzielle Waren fallen in der Regel Einfuhrabgaben an, um die heimische Wirtschaft nicht zu benachteiligen. Findige Online-Händler, die die Gebühren nicht Zahlen wollten, dachten sich nun, kreuze ich halt einfach “Geschenk” auf der Zollinhaltserklärung an. Das hat so überhand genommen, dass seit Juli 2021 strengere Maßstäbe in der Europäischen Union gelten.

Die Beförderer, also die Post oder andere Paketdienste wie UPS, wurden nun zu Handlangern des deutschen Zolls gemacht. Sie müssen jetzt aufgrund der Zollinhaltserklärung, die mittlerweile elektronisch übermittelt wird, entscheiden, ob es sich wirklich um ein Geschenk handelt oder doch um eine kommerzielle Sendung, und scheinen im Zweifel immer erst einmal anzunehmen, dass die Ware nur als Geschenk deklariert wurde, aber eigentlich gar kein Geschenk ist. Dann haut die Post oder der Kurierdienst schon einmal eine Bearbeitungsgebühr für diese angebliche Dienstleistung drauf und dann werden noch Einfuhrabgaben, in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer, erhoben, eben oft unrechtmäßig. Die darf dann der Beschenkte berappen, sonst händigt die deutsche Post das Paket nicht aus.

Das ist natürlich super ärgerlich und peinlich, wenn man etwas schenken will, und der Beschenkte muss dann auch noch dafür zahlen. Oft weiß man das als Schenkender gar nicht, denn die Beträge sind nicht hoch und der Beschenkte will den Schenkenden ja nicht vor den Kopf stoßen. Er weiß ja auch oft gar nicht, dass die Abgaben eigentlich gar nicht zu zahlen sind, aber sagt nichts und zahlt. Meiner Meinung ist das genau dies, worauf der deutsche Zoll abzielt. Auf der Webseite des Zolls heißt es dann lapidar, dass der Kunde sich die Abgaben, die unrechtmäßig erhoben wurden, erstatten lassen kann, indem er ein Formular ausfüllt, aber wer macht das schon für sechs oder sieben Euro, denn die Bearbeitungsgebühr der Post kriegt man eh nicht wieder? Ahh! Ich finde dabei nur etwas traurig, dass wieder einmal die Leute, die ehrlich sind, ausbaden müssen, wenn andere krumme Geschäfte machen. Gerecht ist das nicht.

Also, liebe Zollbeamte und Postler unter euch (und natürlich die Politiker, die solche Bestimmungen im Europaparlament durchdrücken) denkt doch einmal an die Menschen, die einfach nur ein Geschenk verschicken wollen, um jemanden eine Freude zu machen. Das muss doch gehen und immer noch drin sein.

Euch liebe Rundbriefleser wünschen wir, dass ihr heute mindestens ein Geschenk bekommt, das euch vor Freude in die Luft springen lässt. In diesem Sinne, fröhliche Weihnachten!

Angelika und Michael

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