Vierzehn Tage später schickte mir die Behörde eine neue Karte mit der gleichen Nummer, aber ohne Einschränkungen bezüglich einer Beschäftigung, zu. Auch Michael durchlief die gleiche Prozedur, denn seine Karte hatte unter Visastatus den Passus "Valid for work only with INS-Authorization" ("Nur gültig für eine Beschäftigung, wenn die Genehmigung der Einwanderungsbehörde vorliegt."). Mit Greencard ist auch er vogelfrei, denn er darf jetzt für jeden beliebigen Arbeitgeber arbeiten, ohne Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Desweiteren füllte ich das Formular I-9 "Employment Eligibility Verification" (Verifikation der Beschäftigungsberechtigung) aus, das jeder amerikanische Arbeitgeber sowohl von den amerikanischen Staatsbürgern als auch "dem sonstigen Fußvolk" vorliegen haben muss. Man versichert praktisch, dass man auch wirklich berechtigt ist zu arbeiten und der ist, der man vorgibt zu sein. Die Versicherung durch Unterschrift reicht allerdings nicht aus, der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich die entsprechenden Dokumente vorlegen zu lassen, z.B. Führerschein mit Lichtbild oder den Pass sowie Greencard und Sozialversicherungskarte.
Und weil ich mit Kindern arbeite, schreibt der Staat Kalifornien weiter vor, dass meine Fingerabdrücke abzunehmen sind, um zu prüfen, ob ich nicht irgendwo wegen Kindesmißhandlung vorbestraft bin.