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Rundbrief Nummer 39
San Francisco, den 17.09.2002
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Aktuelle Diskussion im Forum
Zurück zur Arbeit
Michael sehnte diesen Tag seit Jahren herbei: Mit unserer neuen Greencard darf ich wieder arbeiten. Bislang lag ich zwar auch nicht auf der faulen Haut, nur bezahlen durfte mich keiner für mein Engagement. Das Tenderloin Childcare Center, in dem ich fünf Jahre lang zweimal die Woche ehrenamtlich tätig war, bot mir sofort eine Ganztagesstelle an. Ich lehnte allerdings dankend ab, denn die Bezahlung in der Kinderbetreuung ist in Amerika mehr als bescheiden und eine Vollzeitstelle hätte mir keine Zeit mehr für meine Fotografie und diverse andere Aktivitäten gelassen. Aber Springkraft bin ich dort jetzt. Ich kann soviel oder so wenig arbeiten, wie ich will und werde in Gruppen eingesetzt, denen eine Vollzeitkraft aus den verschiedensten Gründen fehlt (Urlaub, Krankheit usw.). Die Einrichtung befindet sich allerdings gerade im Umbruch, denn im August bezog sie ein neues Gebäude im gleichen Viertel. Wir nehmen jetzt nicht nur mehr Kinder auf, sondern stellen auch Plätze für Babys zur Verfügung.
Vielleicht habt ihr euch schon einmal gefragt, was der Arbeitnehmer in Amerika braucht, um einer (legalen) Arbeit nachzugehen: Es gibt nämlich keine Lohnsteuerkarte. Aber jeder Arbeitnehmer füllt das so genannte W-4-Formular aus, mit dem die Höhe des Steuerabzugs vom Bruttogehalt ermittelt wird. Im Fragebogenstil gilt es, die Anzahl der "Exemptions" (= Befreiungen) für den Arbeitnehmer zu ermitteln. "Exemptions" gibt es z.B. für Kinder, dafür, dass man verheiratet ist und noch eine erhält man oben drauf, wenn der Ehepartner nicht arbeitet. Je mehr "Exemptions" sich zusammen addieren, je niedrigerer wird der persönliche Steuersatz. Dann braucht jeder eine "Social Security Number" (=Sozialversicherungsnummer), denn es gibt Pflichtabgaben (z.B. staatliche Rentenzahlungen), die der Arbeitgeber an die entsprechende Behörde, genannt "Social Security Administration", abführt. Ich berichtete ja vor langer Zeit einmal, dass ich meine amerikanische Sozialversicherungsnummer erhielt, als ich meinen amerikanischen Führerschein erwarb. Problem war nur, dass auf meiner Sozialversicherungskarte "Not valid for employment" ("Nicht gültig für eine Beschäftigung") stand. Nachdem unsere Greencard durch war, musste ich also zur "Social Security Administration", und siehe da, der Computer wusste über unseren Greencard-Status Bescheid. Die Sachbearbeiterin zeigte sich übrigens äußerst verwirrt, dass ich mit meinem alten Visum überhaupt eine Sozialversicherungsnummer erhalten hatte. Mittlerweile geht das nämlich nicht mehr. Nur noch Leute mit Arbeitsvisa erhalten die begehrte Nummer. Das führt für viele mit "Rockzipfelvisum" zu großen Problemen, denn die Sozialversicherungsnummer braucht man, wie gesagt, um den Füherschein zu erwerben, ein Konto bei der Bank zu eröffnen usw.
Vierzehn Tage später schickte mir die Behörde eine neue Karte mit der gleichen Nummer, aber ohne Einschränkungen bezüglich einer Beschäftigung, zu. Auch Michael durchlief die gleiche Prozedur, denn seine Karte hatte unter Visastatus den Passus "Valid for work only with INS-Authorization" ("Nur gültig für eine Beschäftigung, wenn die Genehmigung der Einwanderungsbehörde vorliegt."). Mit Greencard ist auch er vogelfrei, denn er darf jetzt für jeden beliebigen Arbeitgeber arbeiten, ohne Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Desweiteren füllte ich das Formular I-9 "Employment Eligibility Verification" (Verifikation der Beschäftigungsberechtigung) aus, das jeder amerikanische Arbeitgeber sowohl von den amerikanischen Staatsbürgern als auch "dem sonstigen Fußvolk" vorliegen haben muss. Man versichert praktisch, dass man auch wirklich berechtigt ist zu arbeiten und der ist, der man vorgibt zu sein. Die Versicherung durch Unterschrift reicht allerdings nicht aus, der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich die entsprechenden Dokumente vorlegen zu lassen, z.B. Führerschein mit Lichtbild oder den Pass sowie Greencard und Sozialversicherungskarte.
Und weil ich mit Kindern arbeite, schreibt der Staat Kalifornien weiter vor, dass meine Fingerabdrücke abzunehmen sind, um zu prüfen, ob ich nicht irgendwo wegen Kindesmißhandlung vorbestraft bin.
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