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  Rundbrief Nummer 20  
San Francisco, den 09.03.00


Zu Visum und Greencard

Nun aber zu etwas ganz anderem: Wie wir ja schon mehrmals erwähnt haben, läuft unser Visum Ende Juli diesen Jahres aus. Da wir noch gerne etwas bleiben möchten, haben wir eine Verlängerung beantragt, die allerdings immer noch nicht durch ist, denn die amerikanische Einwanderungsbehörde ist nicht gerade der schnellsten einer. Nun hat ja in den letzten Wochen wieder alles nach Amerika geschielt, als Bundeskanzler Schröder ankündigte, ausländische Computerexperten ins Land zu holen. Was haben wir uns totgelacht als plötzlich der Name "Green Card" in deutschen Munden war. Es scheint wohl besonders schick zu sein, amerikanische Begriffe zu verwenden, egal ob man diese nun richtig oder falsch verwendet. Als Green Card bezeichnet man in Amerika die dauerhafte Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung. Gerhard Schröder hat aber nur befristete Genehmigungen im Sinn. Das ist genau das, was Michael hier hat und wird H-1B-Visum genannt. Gar nicht witzig fanden wir allerdings, dass die deutsche Presse so tat, als ob man in Amerika die Green Card auf einem silbernen Tablett serviert bekommt. Besonders wenn man gerade selbst durch den hochkomplizierten, langwierigen Green-Card-Prozess geht und zusätzlich noch zitternd auf seine Visumsverlängerung wartet, kommt gewaltige Wut hoch über so viel Missinformation. Deshalb will ich ein wenig Aufklärungsarbeit leisten. Wie man in Amerika eine Green Card bekommt, spare ich mir für den nächsten Rundbrief auf. Heute also die Episode, wie das mit dem H-1B-Visum geht. Das H-1B-Visum wird an hochqualifizierte Ausländer ausgegeben. Man bekommt es zunächst für drei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung auf weitere drei Jahre. Insgesamt kann man also für sechs Jahre auf einem H-1B-Visum in den USA arbeiten. Danach hilft kein Betteln und Flehen, eine weitere Verlängerung gibt es nicht. Hat man nach sechs Jahren keine Green Card in der Hand, muss man das Land verlassen. Im Jahr 1990 wurde dieses Visaprogramm eingeführt, um kurzfristig Stellen zu besetzen, für die man keine Amerikaner finden kann, d.h. man hat nur dann eine Chance, auf einem H-1B-Visum zu arbeiten, wenn man über einen Beruf verfügt, der in Amerika Mangelware ist (z.B. Software-Ingenieur). Eine der Voraussetzungen, um diese Art von Visum zu bekommen, ist es auch, über eine hohe Schulbildung (sprich abgeschlossenes Studium) zu verfügen und/oder entsprechende einschlägige Berufserfahrung zu haben. Wie gesagt, auch die Amerikaner wollen gerne hochqualifizierte Leute ins Land holen und keine ungelernten Kräfte. Leider hält sich das Vorurteil trotzdem immer noch, dass es in den USA einfach ist, die entsprechenden Papiere zu erhalten. Ganz falsch! Für das H-1B-Visum prüft zunächst das "Department of Labor" (amerikanische Arbeitsbehörde), ob sich auch wirklich kein Amerikaner für den ausgeschriebenen Job finden lässt. Der amerikanische Arbeitgeber, der das Visum für den ausländischen Arbeitnehmer beantragt, muss darlegen, dass er den branchenüblichen Lohn zahlt und das Stellenangebot sogar für zwei Wochen in der Firma aushängen, damit andere Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben. Gibt das Department of Labor sein Einverständnis, werden alle erforderlichen Unterlagen in einem zweiten Schritt bei der Einwanderungsbehörde eingereicht, die wiederum prüft, ob auch alles seine Richtigkeit hat. Bis der ganze Papierkram erledigt ist, vergehen mindestens sechs bis acht Wochen, in denen man noch nicht arbeiten darf. Auch gibt die Einwanderungsbehörde nur eine bestimmte Menge an H-1B-Visa pro Jahr aus, um den Zuzug an ausländischen Arbeitnehmern zu begrenzen. Zur Zeit werden 115.000 Visa pro Jahr ausgegeben. Ist die Menge aufgebraucht, was momentan schon nach einigen Monaten der Fall ist, hat man Pech gehabt. Man muss bis zum nächsten Jahr warten. Nun gibt es hier in der Computerbranche so viele offene Stellen, dass die Firmen gerne noch mehr ausländische Fachleute einstellten und sich dafür einsetzen, die Obergrenze der ausgegebenen Visa zu erhöhen. Das Thema ist mittlerweile so brisant, dass es sogar zum Wahlkampfthema gemacht wurde, denn die Firmen verlieren Geld, da Stellen nicht besetzt werden können. Noch etwas ist beim H-1B-Visum zu bedenken: Es kann erst dann beantragt werden, wenn man eine amerikanische Firma gefunden hat, die bereit ist, einen zu beschäftigen, denn die Firma stellt den Antrag. Das bedeutet aber, dass die Arbeitsgenehmigung nur für diese Firma und den ganz speziell ausgeschriebenen Job gilt. Verliert man seine Arbeit, muss man innerhalb von 10 Tagen das Land verlassen und die Firma ist verplichtet, den Flug zu bezahlen. Oder gefällt einem der Job nicht mehr und man sucht sich einen anderen, fängt die bürokratische Mühle wieder von vorne an, d.h. ein neues H-1B-Visum muss beantragt werden. Mein Visum heißt übrigens H-4 und berechtigt, wie ihr ja schon wisst, zum Aufenthalt in den USA -- aber nicht zum Arbeiten.

So, genug für heute! Wir hoffen, wir, eure rasenden Rundbriefreporter, konnten euch für einige Minuten dem Alltag entreißen und mit Insiderinformationen aus dem Land der unbegrenzeten Möglichkeiten erfreuen. Wir werden noch ein wenig bleiben im sonnigen Kalifornien -- nicht nur wegen des Wetters, sondern weil wir das tägliche Abenteuer lieben.

Bis zum nächsten Mal!

Angelika und Michael

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Letzte Änderung: 26-Nov-2012